Inkrafttreten der Art.-8-Änderungen des IStGH-Statuts für Polen am 8.07.2027 (Bio-/Splitter-/Laserwaffen; Aushungern von Zivilpersonen)
Art. 8-Änderungen des IStGH-Statuts für Polen treten am 8. Juli 2027 in Kraft. Erfasst sind die 2017er Waffen‑Ergänzungen (Biowaffen, Splitter-/Laserwaffen) sowie die 2019er Ergänzung zum Aushungern von Zivilpersonen; bekanntgemacht im BGBl II.
- Rechtsgebiet
- Völkerrecht / Völkerstrafrecht
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 2
Zusammenfassung
Bekanntgemacht wird das Inkrafttreten der Art. 8‑Änderungen des IStGH-Statuts für Polen am 8. Juli 2027. Erfasst sind die 2017er Waffen‑Ergänzungen sowie die 2019er Ergänzung zum Aushungern von Zivilpersonen.
Kernpunkte der Änderung
Art.8-Änderungen IStGH: Polen ab 8.7.2027
Geringe AuswirkungFür Polen treten die Art. 8‑Änderungen (Biowaffen, Splitter-/Laserwaffen; Aushungern von Zivilpersonen) nach Art.121 Abs.5 am 8.07.2027 in Kraft.
- Polen
- Internationaler Strafgerichtshof
Betroffene Normen
- IStGH-Statut Art.8
- IStGH-Statut Art.121 Abs.5
Fundstelle
Verkündet im BGBl II am 21.07.2026. Die Änderung tritt am 08.07.2027 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
Schlagworte
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