Rechtsmonitoring für Datenschutzbeauftragte
Rechtsmonitoring für Datenschutzbeauftragte
Die Fachkunde muss aktuell bleiben. Die Auswertung des Bundesgesetzblatts können Sie abgeben.
- Amtliche Quelle: BGBl Teil I und II
- Jede Meldung mit betroffenen Normen
- Basis 0 €, Pro 99 € im Monat
Rechtsmonitoring für Datenschutzbeauftragte betrifft einen Bereich, in dem die Fachkunde nicht nur einmal nachgewiesen, sondern erhalten werden muss: Art. 37 Abs. 5 DSGVO knüpft die Bestellung an das Fachwissen, Art. 38 Abs. 2 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen, dessen Erhalt zu ermöglichen. JusBot wertet BGBl Teil I und II aus und meldet Änderungen an bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften mit betroffenen Normen, Fristen und Link zur amtlichen Fundstelle.
Welche Normen im Bundesgesetzblatt für Sie zählen
Datenschutz endet nicht beim BDSG. Änderungen kommen häufig als Artikelgesetz, das nebenbei eine bereichsspezifische Vorschrift anpasst.
- BDSG und bereichsspezifische Datenschutzvorschriften in Fachgesetzen
- TDDDG für Telekommunikation und digitale Dienste
- Sozialdatenschutz im SGB und Datenschutzregeln im Beschäftigungskontext
- Anpassungsgesetze, die mehrere Fachgesetze in einem Zug ändern
Wichtige Einschränkung: EU-Recht ist nicht enthalten
Das ist für Datenschutzbeauftragte der zentrale Vorbehalt. Die DSGVO selbst und die Rechtsakte des europäischen Digitalpakets werden im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet, nicht im Bundesgesetzblatt.
- Nicht enthalten: DSGVO, KI-Verordnung, Data Act und weitere EU-Verordnungen
- Nicht enthalten: Beschlüsse und Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses
- Nicht enthalten: Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz und Aufsichtsbehörden
- Nicht enthalten: Landesdatenschutzgesetze der Bundesländer
- Enthalten: die deutschen Durchführungs- und Anpassungsgesetze, sobald sie verkündet sind
Häufige Fragen zu Rechtsmonitoring für Datenschutzbeauftragte
Reicht JusBot als alleinige Quelle für den Fachkundeerhalt?
Nein. JusBot deckt verkündetes Bundesrecht ab. Aufsichtspraxis, EU-Recht und Rechtsprechung müssen Sie über andere Quellen abdecken. Als Baustein ersetzt es die manuelle Durchsicht des Bundesgesetzblatts.
Kann ich als externer Datenschutzbeauftragter mehrere Mandate abbilden?
Ja, über die Mandanten-Briefings im Pro-Zugang für 99 € im Monat. Aus anonymisierten Mandatsprofilen wird automatisch ein Kurzbericht erzeugt, den Sie an Ihre Auftraggeber weitergeben können.
Bekomme ich Meldungen auch zu Änderungen außerhalb des Datenschutzes?
Das entscheiden Sie über die Auswahl der Rechtsgebiete. Im Basiszugang beobachten Sie ein Rechtsgebiet, in Pro alle. Viele Datenschutzbeauftragte nehmen zusätzlich Arbeitsrecht und IT-Sicherheitsrecht dazu.
Wie erkenne ich, ob eine Verkündung mein Verarbeitungsverzeichnis betrifft?
Die Meldung nennt die betroffenen Normen und den Regelungsgehalt. Die Zuordnung zu Ihren konkreten Verarbeitungstätigkeiten nimmt JusBot nicht vor, das bleibt Ihre fachliche Bewertung.
Gibt es einen Nachweis, wann ich informiert wurde?
Jede Meldung ist mit Datum und amtlicher Fundstelle dokumentiert. Das lässt sich für die eigene Tätigkeitsdokumentation verwenden.
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