BGBl II Bekanntmachung

US-Rücktritt vom Internationalen Tropenholz-Übereinkommen 2006 wirksam ab 21.10.2026 (BGBl. II)

US-Rücktritt vom Internationalen Tropenholz-Übereinkommen 2006 tritt wirksam am 21.10.2026 ein und bewirkt, dass das Übereinkommen ab diesem Datum nicht mehr für die USA gilt. Die USA haben den Rücktritt am 23.07.2026 erklärt; die Bekanntmachung (BGBl. II) knüpft an die vom 01.12.2023 an.

Rechtsgebiet
Völkerrecht / Völkervertragsrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Die USA haben am 23.07.2026 den Rücktritt vom Internationalen Tropenholz-Übereinkommen 2006 erklärt. Nach Art. 41 Abs. 2 wird der Rücktritt am 21.10.2026 wirksam. Damit gilt das Übereinkommen ab diesem Datum nicht mehr für die USA. Die Bekanntmachung schließt an diejenige vom 01.12.2023 an.

Kernpunkte der Änderung

USA verlassen Tropenholz-Übereinkommen 2006

Geringe Auswirkung

Die USA haben den Rücktritt erklärt; wirksam am 21.10.2026 nach Art. 41 Abs. 2. Geltungsbereich umfasst die USA dann nicht mehr.

Betrifft
  • deutsche Bundesbehörden
  • Holzimporteure/-exporteure
  • ITTO-Organe
  • Zollbehörden

Fundstelle

Verkündet im BGBl II am 12.08.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Völkerrecht Völkervertragsrecht ITTA 2006 Rücktritt BGBl. II Umweltrecht Außenwirtschaft Tropenholzhandel
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