Aufsichtspflicht in Betrieben
Wer als Inhaber eines Betriebs Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um betriebsbezogene Zuwiderhandlungen zu verhindern, handelt ordnungswidrig. Wer die geltenden Pflichten nicht kennt, kann sie nicht überwachen — die Kenntnis der aktuellen Rechtslage ist damit Voraussetzung der Aufsicht. In Verbindung mit § 30 OWiG sind Geldbußen bis in den Millionenbereich möglich.