BGBl Alert
BGBl Alert — Benachrichtigung bei relevanten Verkündungen
Nicht bei jeder Verkündung. Bei Ihrer.
- Ein Rechtsgebiet dauerhaft 0 €
- Sofort oder gebündelt
- Schwelle frei wählbar
- Ohne Kreditkarte
Ein BGBl Alert meldet, sobald im Bundesgesetzblatt eine Verkündung erscheint, die Ihre Rechtsgebiete betrifft. JusBot wertet dafür Teil I und Teil II mehrfach täglich aus und stellt den Benachrichtigung per E-Mail zu — mit Zusammenfassung, betroffenen Normen und Link auf die amtliche Fundstelle. Die Schwelle, ab der ein Benachrichtigung ausgelöst wird, legen Sie selbst fest.
Zwei Zustellarten
Sie entscheiden, was Sie sofort stört und was warten kann.
- Sofortmeldung bei hohem Relevanzwert, typischerweise ab 80
- Tagesüberblick gebündelt für alles darunter
- Beides parallel möglich, mit unterschiedlichen Schwellen
Was in einem Benachrichtigung steht
Kein Betreff ohne Inhalt. Jeder Benachrichtigung ist so aufgebaut, dass die Entscheidung „relevant oder nicht" ohne Klick möglich ist.
- Amtliche Bezeichnung der Verkündung
- Zusammenfassung des Regelungsgehalts
- Betroffene Normen und genannte Fristen
- Relevanzwert und Rechtsgebiet
- Link auf Fundstelle und Verkündungs-PDF
Häufige Fragen zu BGBl Alert
Wie schnell kommt ein BGBl Alert?
Die Quellen werden mehrfach täglich abgerufen. Ein Sofortmeldung geht unmittelbar nach der Auswertung raus.
Kann ich Benachrichtigungen pro Rechtsgebiet trennen?
Ja. Mehrere Benachrichtigungen mit eigenen Gebieten und Schwellen lassen sich parallel betreiben.
Gibt es Benachrichtigungen auch per SMS?
E-Mail ist der Standardkanal. Weitere Kanäle sind je nach Tarif verfügbar.
Bekomme ich Benachrichtigungen zu Gesetzentwürfen?
Nein, nur zu verkündetem Recht aus BGBl I und II.
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