Gesetzesänderungen für Betriebsräte
Gesetzesänderungen für Betriebsräte
Der Überwachungsauftrag nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG setzt voraus, dass Sie den geltenden Stand kennen.
- Ein Rechtsgebiet dauerhaft 0 €
- Amtliche Quelle: BGBl Teil I und II
- Jede Meldung mit Link zur Fundstelle
Gesetzesänderungen für Betriebsräte sind kein Nebenthema, sondern Voraussetzung der Amtsführung: Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge durchgeführt werden. Wer nicht weiß, dass eine Vorschrift geändert wurde, kann ihre Einhaltung nicht überwachen. JusBot wertet das Bundesgesetzblatt Teil I und II aus und meldet Verkündungen im Arbeitsrecht mit betroffenen Normen, Fristen und Link zur amtlichen Fundstelle.
Normen, die den Überwachungsauftrag betreffen
Die Auswahl des Rechtsgebiets Arbeitsrecht deckt den Kern ab. Jede Meldung nennt die geänderten Vorschriften einzeln, sodass Sie den Bezug zur eigenen Betriebsvereinbarung schnell herstellen können.
- BetrVG sowie Mitbestimmungs- und Sprecherausschussrecht
- ArbZG, TzBfG, BUrlG, EFZG und Mindestlohngesetz
- ArbSchG und die zugehörigen Verordnungen
- Entgelttransparenz-, Nachweis- und Beschäftigtenschutzvorschriften
- Elternzeit-, Pflegezeit- und Mutterschutzrecht
Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber
Sachmittel, die der Betriebsrat zur ordnungsgemäßen Amtsführung benötigt, sind nach § 40 Abs. 2 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Ob ein kostenpflichtiger Zugang erforderlich ist, entscheidet sich im Einzelfall. Der Basiszugang mit einem Rechtsgebiet ist kostenlos und braucht diese Diskussion nicht.
Was nicht enthalten ist
Für die Betriebsratsarbeit fehlen zwei Quellen, die häufig genauso wichtig sind wie das Gesetz selbst.
- Keine Rechtsprechung, insbesondere keine Entscheidungen des BAG
- Keine Tarifverträge und keine Allgemeinverbindlicherklärungen
- Kein Landesrecht und keine Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger
- Keine Gesetzentwürfe: gemeldet wird erst die Verkündung
Häufige Fragen zu Gesetzesänderungen für Betriebsräte
Ist der Zugang für Betriebsräte wirklich kostenlos?
Der Basiszugang mit einem Rechtsgebiet kostet dauerhaft 0 € und verlangt keine Zahlungsdaten. Für den Betriebsrat ist üblicherweise das Rechtsgebiet Arbeitsrecht die richtige Wahl.
Ersetzt das eine Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG?
Nein. Eine Schulung vermittelt Verständnis und Anwendungswissen, JusBot meldet lediglich, dass sich eine Vorschrift geändert hat. Beides ergänzt sich, ersetzt sich aber nicht.
Bekommt der Arbeitgeber mit, welche Meldungen wir erhalten?
Nein. Der Zugang gehört den Nutzern, die ihn einrichten. Es gibt keine Auswertung, die dem Arbeitgeber übermittelt wird.
Erfahren wir auch von geplanten Reformen im Arbeitsrecht?
Nein. JusBot meldet erst, wenn ein Gesetz oder eine Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Für die frühzeitige Befassung mit Gesetzentwürfen brauchen Sie eine andere Quelle.
Wie oft kommen Meldungen?
So oft, wie im Arbeitsrecht etwas verkündet wird. Sie können statt einzelner Sofortmeldungen einen Tagesüberblick wählen, der alles bündelt.
Weitere Themen
Gesetzesänderungen für Betriebsräte in unter 5 Minuten aufgesetzt
Ein Rechtsgebiet überwachen wir dauerhaft für 0 €. Rechtsgebiet wählen, Schwelle festlegen, fertig — ohne Zahlungsdaten.