Bekanntmachung: e-CMR-Zusatzprotokoll tritt für Serbien am 2.11.2026 in Kraft
e-CMR-Zusatzprotokoll Serbien Inkrafttreten 2.11.2026: Das Zusatzprotokoll tritt für Serbien in Kraft; e-Frachtbriefe werden im Serbien-Verkehr anerkannt. Es handelt sich um eine Geltungsbereichsmitteilung (BGBl II).
- Rechtsgebiet
- Völkerrecht / Internationales Transportrecht (CMR/e-CMR)
- Geltungsbereich
- Bund
Zusammenfassung
Das e-CMR-Zusatzprotokoll tritt für Serbien am 2.11.2026 in Kraft. Damit wird der elektronische Frachtbrief im Serbien-Verkehr anerkannt. Es handelt sich um eine Geltungsbereichsmitteilung.
Kernpunkte der Änderung
Inkrafttreten e-CMR für Serbien 2.11.2026
Geringe AuswirkungNach Art.8 Abs.2 tritt das e-CMR-Zusatzprotokoll für Serbien am 2.11.2026 in Kraft; e-Frachtbriefe sind ab dann im Serbien-Verkehr anerkannt.
- Spediteure und Frachtführer im Serbien-Verkehr
- Absender und Empfänger in Serbien
- Logistikversicherer
Fundstelle
Verkündet im BGBl II am 21.08.2026. Die Änderung tritt am 02.11.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
Schlagworte
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