Legal Monitoring für Rechtsabteilungen

Legal Monitoring für Rechtsabteilungen und Syndizi

Änderungen erkennen ist das eine. Sie in die richtige Abteilung zu bringen das andere.

  • Zustellprotokoll je Empfänger
  • Mehrere Profile parallel
  • Serverstandort Deutschland

Legal Monitoring für Rechtsabteilungen unterscheidet sich vom Kanzleieinsatz in einem Punkt: Die Änderung muss nicht nur erkannt, sondern intern verteilt und belegt werden. JusBot deckt beides ab — Auswertung von BGBl I und II gegen Ihre Rechtsgebiete plus ein Zustellprotokoll, das zeigt, wer wann worüber informiert wurde.

Ein Profil je Fachbereich

Eine Rechtsabteilung betreut selten ein einziges Rechtsgebiet. Statt einen gemeinsamen Sammel-Newsletter zu erzeugen, lassen sich Beobachtungsprofile getrennt führen.

  • Personal und Arbeitsrecht getrennt von Einkauf und Vertragsrecht
  • Produktion und Umweltrecht mit eigener Schwelle
  • Jedes Profil mit eigenen Empfängern und eigener Zustellart

Der Nachweis nach oben

Rechtsabteilungen müssen regelmäßig belegen, dass die Beobachtung stattgefunden hat — gegenüber Geschäftsführung, interner Revision oder Wirtschaftsprüfung. Das Protokoll liefert diese Belege, ohne dass jemand sie zusammenstellen muss.

  • Welche Verkündungen wurden im Zeitraum ausgewertet
  • Welche als relevant eingestuft und an wen zugestellt
  • Welche Zeiträume ohne relevanten Befund blieben
  • Export als Grundlage für Berichte und Audits

Entlastung ohne Kontrollverlust

Die Software trifft keine rechtliche Entscheidung. Sie sortiert vor und dokumentiert. Jede Zusammenfassung verlinkt auf den amtlichen Verkündungstext, sodass die Bewertung dort bleibt, wo sie hingehört.

Häufige Fragen zu Legal Monitoring für Rechtsabteilungen

Wie viele Nutzer sind enthalten?

Das hängt vom Tarif ab; die Tarife decken von Einzelplatz bis zu größeren Teams ab. Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann eigene Rechtsgebiete und Schwellen hinterlegen.

Lässt sich JusBot an bestehende Systeme anbinden?

Über den API-Zugang in den größeren Tarifen lassen sich Treffer in ein GRC-, Compliance- oder Ticketsystem übernehmen.

Können Fachbereiche außerhalb der Rechtsabteilung Benachrichtigungen erhalten?

Ja. Empfänger lassen sich je Profil festlegen, und die Zustellung wird protokolliert.

Deckt das auch arbeitsrechtliche Änderungen ab?

Ja, sofern sie im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Über die FNA-Systematik lässt sich das Arbeitsrecht gezielt als Beobachtungsbereich hinterlegen.

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