Gesetzesänderungen für Jurastudenten
Gesetzesänderungen für Jurastudenten
Ein Rechtsgebiet, jede neue Ausgabe des Bundesgesetzblatts, dauerhaft ohne Kosten.
- Basiszugang dauerhaft 0 €, ohne Zahlungsdaten
- Quelle ist ausschließlich BGBl I und II
- Jede Meldung mit Link zur Fundstelle
Gesetzesänderungen für Jurastudenten stehen selten dort, wo gerade gelernt wird: Skript, Lehrbuch und Gesetzessammlung geben den Stand ihres Redaktionsschlusses wieder, nicht den Stand der Verkündung. JusBot wertet das Bundesgesetzblatt Teil I und II aus, ordnet jede Verkündung über die FNA-Systematik einem Rechtsgebiet zu und stellt eine kurze Zusammenfassung mit Regelungsgehalt, betroffenen Normen, Fristen und Link zur amtlichen Fundstelle zu. Für das Studium genügt der Basiszugang mit einem Rechtsgebiet, er kostet dauerhaft 0 €.
Wofür sich das im Jurastudium lohnt
Nicht jede Verkündung ist für Sie interessant. Der Relevanzwert von 0 bis 100 sortiert vor, damit die kleinen Folgeänderungen nicht die grundlegenden Reformen verdecken.
- Änderungen an BGB, StGB, StPO, ZPO und GG erkennen, bevor die Neuauflage erscheint
- Prüfen, welcher Paragraf in Ihrer Gesetzessammlung nicht mehr dem geltenden Stand entspricht
- Inkrafttretensdatum und Übergangsvorschriften sehen, nicht nur das Verkündungsdatum
- Hausarbeiten mit der amtlichen Fundstelle statt mit einer Sekundärquelle belegen
Was JusBot für die Examensvorbereitung nicht leistet
Prüfungsstoff ist deutlich mehr als das Bundesgesetzblatt. Diese Grenze sollten Sie kennen, bevor Sie sich darauf verlassen.
- Keine Rechtsprechung: BGH-, BVerfG- und EuGH-Entscheidungen sind nicht enthalten
- Kein Landesrecht: Polizei- und Kommunalrecht kommen im Bundesgesetzblatt nicht vor
- Keine Gesetzentwürfe: erst die Verkündung löst eine Meldung aus, nicht der Referentenentwurf
- Keine Kommentarliteratur und keine Meinungsstreitigkeiten
Einrichtung und Kosten
Sie wählen ein Rechtsgebiet aus und erhalten ab der nächsten Verkündung Meldungen. Der Basiszugang läuft nicht ab und verlangt keine Zahlungsdaten. Wer alle Rechtsgebiete gleichzeitig beobachten will, kann 14 Tage ohne Zahlungsdaten testen.
Häufige Fragen zu Gesetzesänderungen für Jurastudenten
Ist das für Jurastudenten wirklich dauerhaft kostenlos?
Ja. Der Basiszugang mit einem Rechtsgebiet kostet 0 € und ist nicht befristet. Es gibt keinen Studierendennachweis und keine Zahlungsdaten. Pro mit allen Rechtsgebieten kostet 99 € im Monat, Team für mehrere Nutzer 399 € im Monat.
Ersetzt das die aktuelle Rechtsprechung für das Examen?
Nein, ausdrücklich nicht. JusBot wertet nur verkündetes Bundesrecht aus BGBl I und II aus. Für examensrelevante Entscheidungen brauchen Sie weiterhin eine Rechtsprechungsübersicht.
Bekomme ich mit, wenn sich ein Paragraf ändert, den ich gerade lerne?
Sie bekommen die Verkündung gemeldet, die den Paragrafen ändert, samt Angabe der betroffenen Normen. Eine Überwachung einzelner Paragrafen als Merkliste bietet JusBot nicht, die Zuordnung erfolgt über das Rechtsgebiet nach FNA.
Welches Rechtsgebiet sollte ich im Basiszugang wählen?
Sinnvoll ist das Gebiet, in dem sich am meisten bewegt und das Sie gerade vertiefen. Im Studium sind das meist Zivilrecht oder Öffentliches Recht. Die Auswahl lässt sich ändern.
Deckt JusBot Hochschulrecht und Prüfungsordnungen ab?
Nein. Hochschul- und Prüfungsrecht ist Landesrecht und erscheint nicht im Bundesgesetzblatt. Dafür bleibt Ihr Landesjustizprüfungsamt die maßgebliche Quelle.
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Ein Rechtsgebiet überwachen wir dauerhaft für 0 €. Rechtsgebiet wählen, Schwelle festlegen, fertig — ohne Zahlungsdaten.