BGBl II Bekanntmachung

Deutsch-US-Vereinbarung: Gegenseitige unentgeltliche medizinische Versorgung für Soldaten und Familien (BGBl. II 2026)

Deutsch-US-Vereinbarung Gegenseitige unentgeltliche Versorgung regelt die kostenfreie medizinische Versorgung von Soldaten und begleitenden Familien in militärischen Einrichtungen beider Staaten. Zahnärztliche Leistungen für Angehörige erfolgen im Host-üblichen Umfang; Kosten trägt jeweils die leistende Partei nach eigenem Recht und verfügbaren Haushaltsmitteln.

Rechtsgebiet
Völkerrecht / Völkervertragsrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Das Abkommen regelt die gegenseitige unentgeltliche medizinische Versorgung von Soldaten und begleitenden Familien in militärischen Einrichtungen, inkl. zahnärztlicher Leistungen für Angehörige nach Host-Standard. Es gilt für offiziell eingeladene Kräfte und Besatzungen besuchender Militärluft-/seefahrzeuge; IMET-Familien sind einbezogen, der Anspruchsnachweis bestimmt die leistende Partei. Kosten trägt jeweils die leistende Seite nach eigenem Recht und verfügbaren Haushaltsmitteln; Laufzeit fünf Jahre ab 09.10.2025, Kündigung mit 90 Tagen, Verlängerung/Änderung schriftlich.

Kernpunkte der Änderung

Gegenseitige unentgeltliche Versorgung

Hohe Auswirkung

Ambulante/stationäre Behandlung in militärischen Einrichtungen beider Staaten kostenfrei; Zahnversorgung für Angehörige im Host-üblichen Umfang.

Betrifft
  • Mitglieder der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland
  • Mitglieder der Streitkräfte der Vereinigten Staaten
  • Begleitende Familienangehörige

Geltungsbereich und Nachweis

Mittlere Auswirkung

Gilt bei offizieller Einladung oder als Besatzung besuchender Militärluftfahrzeuge/-schiffe im anderen Staat; IMET-Familien einbezogen; Nachweis legt die leistende Partei fest.

Betrifft
  • Eingeladene Truppenangehörige
  • Besatzungen besuchender Militärluft-/seefahrzeuge
  • Familien von IMET-Lehrgangsteilnehmern

Kosten, Laufzeit, Kündigung

Mittlere Auswirkung

Kosten trägt jede Partei nach eigenem Recht u. Haushaltsmitteln; ab 09.10.2025 fünf Jahre; Kündigung mit 90 Tagen; Verlängerung/Änderung schriftlich.

Betrifft
  • Bundesministerium der Verteidigung
  • U.S. Department of Defense
  • Haushaltsverantwortliche beider Staaten

Fundstelle

Verkündet im BGBl II am 21.08.2026. Die Änderung ist seit dem 09.10.2025 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Staatsvertrag Militärrecht Gesundheitsversorgung Sanitätsdienst Gegenseitigkeit BGBl II Deutsch-US Familienangehörige
Ein Rechtsgebiet gratis dauerhaft, ohne Zahlungsdaten Jetzt gratis überwachen