BGBl II Bekanntmachung

Bekanntmachung: Rücktritt Tschads vom Römischen Statut des IStGH; Wirksamkeit ab 27.07.2027 (BGBl. II, 05.08.2026)

Rücktritt Tschads vom Römischen Statut des IStGH: Tschad erklärte am 27.07.2026 beim UN-Generalsekretär den Rücktritt; er wird am 27.07.2027 wirksam. Die Veröffentlichung dient der Unterrichtung über den Geltungsbereich.

Rechtsgebiet
Völkerrecht / Völkervertragsrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
2

Zusammenfassung

Bekanntmachung: Tschad hat am 27.07.2026 gemäß Art.127 Abs.1 S.1 IStGH-Statut den Rücktritt erklärt. Er wird am 27.07.2027 wirksam (S.2). Die Veröffentlichung dient der Unterrichtung über den Geltungsbereich.

Kernpunkte der Änderung

Tschads Rücktritt vom IStGH-Statut

Geringe Auswirkung

Tschad erklärte am 27.07.2026 beim UN-Generalsekretär den Rücktritt vom Römischen Statut; wirksam am 27.07.2027 nach Art.127 Abs.1 S.2.

Betrifft
  • Tschad
  • IStGH
  • UN-Generalsekretär (Depositar)

Betroffene Normen

  • IStGH-Statut Art.127 Abs.1 S.1
  • IStGH-Statut Art.127 Abs.1 S.2

Fundstelle

Verkündet im BGBl II am 12.08.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Völkerrecht Völkervertragsrecht Internationaler Strafgerichtshof Römisches Statut Rücktritt Geltungsbereich BGBl II
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