Rechtsänderungsdienst
Rechtsänderungsdienst für verkündetes Bundesrecht
Für Compliance-Beratungen, externe Beauftragte und alle, die Rechtsänderungen nachweisbar verfolgen müssen.
- Amtliche Quelle: BGBl Teil I und II
- Zuordnung nach der FNA-Systematik
- Relevanzwert 0 bis 100 je Verkündung
Ein Rechtsänderungsdienst hat genau eine Aufgabe: melden, dass sich eine Vorschrift geändert hat, bevor jemand nach einem Nachweis fragt. JusBot wertet das Bundesgesetzblatt Teil I und II aus, ordnet jede Verkündung über die FNA-Systematik einem Rechtsgebiet zu, bewertet sie mit einem Relevanzwert von 0 bis 100 und stellt eine strukturierte Zusammenfassung mit Regelungsgehalt, betroffenen Normen, Fristen und Link zur amtlichen Fundstelle bereit.
Was der Rechtsänderungsdienst je Verkündung liefert
Jede Meldung folgt derselben Struktur, damit sie ohne Nacharbeit in eine Bewertung oder ein Kataster übernommen werden kann.
- Regelungsgehalt in kurzer Zusammenfassung
- Liste der geänderten und aufgehobenen Normen
- Fristen und Inkrafttretensdatum
- Rechtsgebiet nach FNA und Relevanzwert von 0 bis 100
- Link zur amtlichen Fundstelle im Bundesgesetzblatt
Abgrenzung zum statischen Rechtskataster
Ein Kataster beschreibt den Bestand an Pflichten, der Rechtsänderungsdienst beschreibt die Bewegung. Beides gehört zusammen: ohne laufende Auswertung veraltet jedes Kataster nach wenigen Monaten.
- Der Dienst liefert den Anlass, das Kataster liefert die Zuordnung zur Pflicht
- Die Bewertung, ob eine Änderung das Unternehmen betrifft, bleibt eine fachliche Entscheidung
- Die amtliche Fundstelle dient als Nachweis gegenüber Auditoren
Klar benannte Grenzen
Ein Rechtsänderungsdienst, der alles verspricht, ist unbrauchbar. JusBot wertet ausschließlich verkündetes Bundesrecht aus BGBl I und II aus.
- Kein Landesrecht und keine kommunalen Satzungen
- Keine Gesetzentwürfe, kein Gesetzgebungsverfahren, kein politisches Vorfeldmonitoring
- Keine Rechtsprechung und keine Verwaltungsvorschriften aus dem Gemeinsamen Ministerialblatt
- Kein EU-Recht aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
Häufige Fragen zu Rechtsänderungsdienst
Worin unterscheidet sich das vom kostenlosen Newsletter des Bundesgesetzblatts?
Der amtliche Newsletter meldet, dass eine Ausgabe erschienen ist. JusBot ordnet jede einzelne Verkündung einem Rechtsgebiet zu, bewertet sie mit einem Relevanzwert und fasst den Regelungsgehalt zusammen. Sie müssen die Ausgabe nicht selbst durchsehen.
Taugt der Dienst als Nachweis in einem Audit?
Als Nachweis dient immer die amtliche Fundstelle, auf die jede Meldung verlinkt. JusBot dokumentiert, wann welche Verkündung erfasst und zugeordnet wurde. Die Bewertung der Betroffenheit müssen Sie selbst dokumentieren.
Können externe Beauftragte mehrere Mandate abbilden?
Dafür gibt es die Mandanten-Briefings im Pro-Zugang: aus anonymisierten Mandatsprofilen wird automatisch ein Kurzbericht erzeugt. Der Team-Zugang für 399 € im Monat erlaubt zusätzlich mehrere Nutzer.
Wie wird der Relevanzwert gebildet?
Der Wert von 0 bis 100 bewertet die Verkündung selbst, nicht Ihre individuelle Betroffenheit. Er sortiert redaktionelle Folgeänderungen von substanziellen Neuregelungen. Ob eine Änderung Sie betrifft, entscheiden Sie.
Was kostet der Rechtsänderungsdienst?
Basis mit einem Rechtsgebiet 0 € dauerhaft, Pro mit allen Rechtsgebieten und Mandanten-Briefings 99 € im Monat, Team für mehrere Nutzer 399 € im Monat. Der Testzugang läuft 14 Tage ohne Zahlungsdaten.
Weitere Themen
Rechtsänderungsdienst in unter 5 Minuten aufgesetzt
Ein Rechtsgebiet überwachen wir dauerhaft für 0 €. Rechtsgebiet wählen, Schwelle festlegen, fertig — ohne Zahlungsdaten.