Rechtsmonitoring

Rechtsmonitoring für Kanzleien, Rechtsabteilungen und Compliance

Laufende Beobachtung der Rechtslage — dokumentiert, priorisiert und ohne täglichen Aufwand.

  • Ein Rechtsgebiet dauerhaft 0 €
  • Dokumentiert jede Prüfung
  • Amtliche Quellen
  • Serverstandort Deutschland

Rechtsmonitoring bezeichnet die systematische, laufende Beobachtung von Rechtsänderungen in den für eine Organisation relevanten Gebieten. JusBot setzt genau das um: tägliche Auswertung von BGBl I und II, Zuordnung über die FNA-Systematik, Relevanzbewertung gegen Ihre Fachgebiete und ein Archiv, mit dem sich die Beobachtung belegen lässt.

Rechtsmonitoring und Rechtsbeobachtung — dasselbe in unterschiedlicher Tiefe

Die Begriffe werden weitgehend synonym verwendet. Rechtsbeobachtung meint eher das laufende Verfolgen der Entwicklung, Rechtsmonitoring den organisierten Prozess dahinter — mit definiertem Umfang, festen Zuständigkeiten und Dokumentation. Wer Rechtsbeobachtung betreibt und sie belegen können muss, betreibt faktisch Rechtsmonitoring.

  • Definierter Beobachtungsumfang: welche Rechtsgebiete, welche Quellen
  • Feste Auswertung statt anlassbezogener Recherche
  • Nachvollziehbare Ablage: was wurde wann geprüft und bewertet

Was ein belastbarer Rechtsmonitoring-Prozess braucht

Drei Dinge unterscheiden ein System von gelegentlichem Nachschauen.

  • Vollständigkeit — jede Verkündung wird gesehen, nicht nur die auffälligen
  • Priorisierung — sonst erzeugt Vollständigkeit nur Rauschen
  • Dokumentation — sonst lässt sich die Beobachtung im Ernstfall nicht belegen

Rechtsmonitoring in der Kanzlei und im Unternehmen

Der Prozess ist derselbe, das Ziel unterscheidet sich. Kanzleien nutzen Rechtsmonitoring, um Mandanten proaktiv anzusprechen. Rechtsabteilungen und Compliance-Verantwortliche nutzen es, um Organisationspflichten zu erfüllen und Änderungen an die Fachbereiche zu steuern.

Häufige Fragen zu Rechtsmonitoring

Was bedeutet Rechtsmonitoring?

Die systematische und laufende Beobachtung von Rechtsänderungen in den Gebieten, die für eine Kanzlei oder ein Unternehmen relevant sind — einschließlich Bewertung der Relevanz und Dokumentation der Prüfung.

Was ist der Unterschied zwischen Rechtsmonitoring und Rechtsbeobachtung?

Die Begriffe überschneiden sich stark. Rechtsbeobachtung beschreibt das Verfolgen der Entwicklung, Rechtsmonitoring den organisierten Prozess mit festgelegtem Umfang, Priorisierung und Nachweis.

Wer braucht Rechtsmonitoring?

Kanzleien mit definierten Fachgebieten, Rechtsabteilungen sowie Geschäftsleitungen und Compliance-Verantwortliche, die Organisations- und Aufsichtspflichten erfüllen müssen.

Lässt sich Rechtsmonitoring intern abbilden?

Ja, mit entsprechendem Personalaufwand. Der kritische Punkt ist nicht das Lesen, sondern die durchgehende Regelmäßigkeit und die Dokumentation über längere Zeiträume.

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