Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225: Verbraucherdarlehen neu geregelt, Vermittlerlizenz und BaFin-Aufsicht
Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225: Verbraucherdarlehen neu geregelt; Darlehensvermittler werden erlaubnispflichtig und die BaFin erhält Aufsicht über Absatzfinanzierungen. Das Gesetz führt neue Definitionen, verschärften Formzwang und Widerrufsregeln, robuste Kreditwürdigkeitsprüfungen, Forbearance-Pflichten sowie Regulierung von Werbung, Scoring und verbundenen Geschäften ein.
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht / Verbraucherkreditrecht
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 35
Zusammenfassung
Das Gesetz reformiert umfassend das Verbraucherkreditrecht: neue Definitionen, strengere Form- und Widerrufsregeln, robuste Kreditwürdigkeitsprüfungen und Forbearance-Pflichten. Werbung und Scoring werden deutlich reguliert; Kopplungsgeschäfte begrenzt. BaFin erhält Aufsicht über Absatzfinanzierungen; Darlehensvermittler werden erlaubnispflichtig. Für Restschuldversicherungen gilt ein „Right to be forgotten“ bei onkologischen Erkrankungen.
Kernpunkte der Änderung
Neudefinition Verbraucherdarlehen
Hohe AuswirkungBGB teilt nun in Allgemein- und Immobiliar-Verbraucherdarlehen; Ausnahmen und Sonderregeln für Umschuldungen festgelegt.
- Verbraucher
- Darlehensgeber
- Kreditinstitute
Formzwang und Erklärungen verschärft
Hohe AuswirkungTextform für Allgemein-, Schriftform für Immobiliar-Darlehen; keine Voreinstellungen; Infos auf Datenträger; automatisierte Angebote zulässig.
- Darlehensgeber
- Verbraucher
- Plattformanbieter
Unsolicited Credit verboten, Wucher null
Hohe AuswirkungOhne ausdrückliche Anforderung/Zustimmung keine Mittelbereitstellung; Verträge mit auffälligem Zinsmissverhältnis sind nichtig.
- Darlehensgeber
- Verbraucher
Widerruf praxisnäher geregelt
Hohe AuswirkungWiderruf wahlweise auf Papier oder benanntem Datenträger; absolute Ausschlussfrist 12 Monate + 14 Tage; Fristbeginn an Vertragsabschrift geknüpft.
- Verbraucher
- Darlehensgeber
Verbundene Geschäfte ausgeweitet
Mittlere AuswirkungWiderruf des Darlehens umfasst verbundene Verträge; Rückgaberecht bei Waren kann Widerrufsfrist für Darlehen verlängern.
- Verbraucher
- Händler
- Darlehensgeber
Forbearance und Schuldnerberatung
Hohe AuswirkungPflicht zur Nachsicht vor Vollstreckung; individuelle Maßnahmen (Laufzeit, Stundung, Zinsreduktion etc.); Verweis an Schuldnerberatung.
- Darlehensgeber
- Verbraucher
- Schuldnerberatungen
Kreditwürdigkeitsprüfung konkretisiert
Hohe AuswirkungEingehende Prüfung mit angemessenen Daten; keine Sozialnetz-Daten/bes. Kategorien bei Allgemein-Darlehen; Dokumentationspflichten.
- Kreditinstitute
- Darlehensgeber
- Darlehensvermittler
Scoring und Auskunfteien reguliert
Hohe AuswirkungCRAs: Aktualität/Unterrichtungspflichten; Verbot sozialer Netzwerke; Recht auf menschliche Prüfung; enge Vorgaben für Scores.
- Auskunfteien
- Darlehensgeber
- Verbraucher
Überziehung und Dispo neu gefasst
Mittlere AuswirkungMindestens monatliche Info; 30-Tage-Vorabinfo bei Kündigung; Angebot Rückzahlung in 12 Raten; Sanktionsfolge: keine Kosten/Zinsen bei Verstoß.
- Kreditinstitute
- Verbraucher
Vorzeitige Rückzahlung klargestellt
Mittlere AuswirkungGesamtkosten reduzieren sich zeitanteilig; nur vom Darlehensgeber auferlegte Kosten einrechenbar; § 490 Abs.2 nicht anwendbar.
- Verbraucher
- Darlehensgeber
Kopplungsgeschäfte beschränkt
Hohe AuswirkungKopplungen grundsätzlich unzulässig; zulässig u.a. Konto nur zur Bedienung/Sicherheit; unzulässige Koppelgeschäfte nichtig.
- Darlehensgeber
- Verbraucher
Beratungspflichten erweitert
Mittlere AuswirkungTransparenz vor Beratung; Empfehlung in bestmöglichem Interesse; Hinweis, wenn keine Empfehlung; Warnpflicht bei spezifischem Risiko.
- Darlehensgeber
- Darlehensvermittler
- Verbraucher
Werbung mit Warnhinweisen
Hohe AuswirkungKlar hervorgehobene Pflichtangaben in Kreditwerbung; Beispiel mit 2/3-Regel; UWG-Blacklist: irreführende Kreditwerbung untersagt.
- Werbetreibende
- Darlehensgeber
- Händler
BaFin-Aufsicht für Absatzfinanzierung
Hohe AuswirkungNeue Aufsicht über BNPL/Absatzkredite; Eingriffsrechte inkl. Werbeaufsicht; Registrierungspflicht und öffentliches Register.
- BNPL-Anbieter
- Händler
- Kreditinstitute
Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler
Hohe AuswirkungNeue GewO-Erlaubnis inkl. Sachkunde, Weiterbildung, Registereintrag; Unabhängige Beratung ohne Zuwendungen; Übergangsfristen geregelt.
- Darlehensvermittler
- IHK
- Behörden
Restschuldversicherung: Krebsfristen
Mittlere AuswirkungOnkologische Erkrankungen nach 15 Jahren Behandlungsschluss kein Risiko; Nutzungsverbot entsprechender Gesundheitsdaten.
- Versicherer
- Verbraucher
Übergangsrecht bis 20.11.2026
Mittlere AuswirkungAltverträge bleiben im Grundsatz altem Recht unterstellt; bestimmte unbefristete Verträge teils sofort an neue Info-/Mitteilungspflichten gebunden.
- Darlehensgeber
- Verbraucher
- Vermittler
Betroffene Normen
- BDSG §30 Abs.2
- BDSG §37a
- BGB §356b Abs.1a
- BGB §356b Abs.2
- BGB §356b Abs.3
- BGB §358 Abs.2
- BGB §358 Abs.2a
- BGB §358 Abs.4
- BGB §491
- BGB §492 Abs.1
- BGB §492 Abs.1a
- BGB §492 Abs.5
- BGB §492 Abs.8
- BGB §492 Abs.9
- BGB §492a
- BGB §492b Abs.1a
- BGB §497a
- BGB §498 Abs.1
- BGB §500 Abs.2
- BGB §501 Abs.1
- BGB §504 Abs.1
- BGB §504 Abs.2
- BGB §505 Abs.2
- BGB §505 Abs.3
- BGB §505a
- BGB §505b
- BGB §511
- BGB §655a Abs.2
- BGB §655b
- EGBGB Art.229 §71
- KWG §18a
- PAngV §17
- UWG §3 Abs.3
- VVG §157
- VVG §213a
Fundstelle
Verkündet im BGBl I am 18.05.2026. Die Änderung tritt am 20.11.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
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