BGBl I Gesetz

Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225: Verbraucherdarlehen neu geregelt, Vermittlerlizenz und BaFin-Aufsicht

Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225: Verbraucherdarlehen neu geregelt; Darlehensvermittler werden erlaubnispflichtig und die BaFin erhält Aufsicht über Absatzfinanzierungen. Das Gesetz führt neue Definitionen, verschärften Formzwang und Widerrufsregeln, robuste Kreditwürdigkeitsprüfungen, Forbearance-Pflichten sowie Regulierung von Werbung, Scoring und verbundenen Geschäften ein.

Rechtsgebiet
Zivilrecht / Verbraucherkreditrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
35

Zusammenfassung

Das Gesetz reformiert umfassend das Verbraucherkreditrecht: neue Definitionen, strengere Form- und Widerrufsregeln, robuste Kreditwürdigkeitsprüfungen und Forbearance-Pflichten. Werbung und Scoring werden deutlich reguliert; Kopplungsgeschäfte begrenzt. BaFin erhält Aufsicht über Absatzfinanzierungen; Darlehensvermittler werden erlaubnispflichtig. Für Restschuldversicherungen gilt ein „Right to be forgotten“ bei onkologischen Erkrankungen.

Kernpunkte der Änderung

Neudefinition Verbraucherdarlehen

Hohe Auswirkung

BGB teilt nun in Allgemein- und Immobiliar-Verbraucherdarlehen; Ausnahmen und Sonderregeln für Umschuldungen festgelegt.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Darlehensgeber
  • Kreditinstitute

Formzwang und Erklärungen verschärft

Hohe Auswirkung

Textform für Allgemein-, Schriftform für Immobiliar-Darlehen; keine Voreinstellungen; Infos auf Datenträger; automatisierte Angebote zulässig.

Betrifft
  • Darlehensgeber
  • Verbraucher
  • Plattformanbieter

Unsolicited Credit verboten, Wucher null

Hohe Auswirkung

Ohne ausdrückliche Anforderung/Zustimmung keine Mittelbereitstellung; Verträge mit auffälligem Zinsmissverhältnis sind nichtig.

Betrifft
  • Darlehensgeber
  • Verbraucher

Widerruf praxisnäher geregelt

Hohe Auswirkung

Widerruf wahlweise auf Papier oder benanntem Datenträger; absolute Ausschlussfrist 12 Monate + 14 Tage; Fristbeginn an Vertragsabschrift geknüpft.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Darlehensgeber

Verbundene Geschäfte ausgeweitet

Mittlere Auswirkung

Widerruf des Darlehens umfasst verbundene Verträge; Rückgaberecht bei Waren kann Widerrufsfrist für Darlehen verlängern.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Händler
  • Darlehensgeber

Forbearance und Schuldnerberatung

Hohe Auswirkung

Pflicht zur Nachsicht vor Vollstreckung; individuelle Maßnahmen (Laufzeit, Stundung, Zinsreduktion etc.); Verweis an Schuldnerberatung.

Betrifft
  • Darlehensgeber
  • Verbraucher
  • Schuldnerberatungen

Kreditwürdigkeitsprüfung konkretisiert

Hohe Auswirkung

Eingehende Prüfung mit angemessenen Daten; keine Sozialnetz-Daten/bes. Kategorien bei Allgemein-Darlehen; Dokumentationspflichten.

Betrifft
  • Kreditinstitute
  • Darlehensgeber
  • Darlehensvermittler

Scoring und Auskunfteien reguliert

Hohe Auswirkung

CRAs: Aktualität/Unterrichtungspflichten; Verbot sozialer Netzwerke; Recht auf menschliche Prüfung; enge Vorgaben für Scores.

Betrifft
  • Auskunfteien
  • Darlehensgeber
  • Verbraucher

Überziehung und Dispo neu gefasst

Mittlere Auswirkung

Mindestens monatliche Info; 30-Tage-Vorabinfo bei Kündigung; Angebot Rückzahlung in 12 Raten; Sanktionsfolge: keine Kosten/Zinsen bei Verstoß.

Betrifft
  • Kreditinstitute
  • Verbraucher

Vorzeitige Rückzahlung klargestellt

Mittlere Auswirkung

Gesamtkosten reduzieren sich zeitanteilig; nur vom Darlehensgeber auferlegte Kosten einrechenbar; § 490 Abs.2 nicht anwendbar.

Betrifft
  • Verbraucher
  • Darlehensgeber

Kopplungsgeschäfte beschränkt

Hohe Auswirkung

Kopplungen grundsätzlich unzulässig; zulässig u.a. Konto nur zur Bedienung/Sicherheit; unzulässige Koppelgeschäfte nichtig.

Betrifft
  • Darlehensgeber
  • Verbraucher

Beratungspflichten erweitert

Mittlere Auswirkung

Transparenz vor Beratung; Empfehlung in bestmöglichem Interesse; Hinweis, wenn keine Empfehlung; Warnpflicht bei spezifischem Risiko.

Betrifft
  • Darlehensgeber
  • Darlehensvermittler
  • Verbraucher

Werbung mit Warnhinweisen

Hohe Auswirkung

Klar hervorgehobene Pflichtangaben in Kreditwerbung; Beispiel mit 2/3-Regel; UWG-Blacklist: irreführende Kreditwerbung untersagt.

Betrifft
  • Werbetreibende
  • Darlehensgeber
  • Händler

BaFin-Aufsicht für Absatzfinanzierung

Hohe Auswirkung

Neue Aufsicht über BNPL/Absatzkredite; Eingriffsrechte inkl. Werbeaufsicht; Registrierungspflicht und öffentliches Register.

Betrifft
  • BNPL-Anbieter
  • Händler
  • Kreditinstitute

Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler

Hohe Auswirkung

Neue GewO-Erlaubnis inkl. Sachkunde, Weiterbildung, Registereintrag; Unabhängige Beratung ohne Zuwendungen; Übergangsfristen geregelt.

Betrifft
  • Darlehensvermittler
  • IHK
  • Behörden

Restschuldversicherung: Krebsfristen

Mittlere Auswirkung

Onkologische Erkrankungen nach 15 Jahren Behandlungsschluss kein Risiko; Nutzungsverbot entsprechender Gesundheitsdaten.

Betrifft
  • Versicherer
  • Verbraucher

Übergangsrecht bis 20.11.2026

Mittlere Auswirkung

Altverträge bleiben im Grundsatz altem Recht unterstellt; bestimmte unbefristete Verträge teils sofort an neue Info-/Mitteilungspflichten gebunden.

Betrifft
  • Darlehensgeber
  • Verbraucher
  • Vermittler

Betroffene Normen

  • BDSG §30 Abs.2
  • BDSG §37a
  • BGB §356b Abs.1a
  • BGB §356b Abs.2
  • BGB §356b Abs.3
  • BGB §358 Abs.2
  • BGB §358 Abs.2a
  • BGB §358 Abs.4
  • BGB §491
  • BGB §492 Abs.1
  • BGB §492 Abs.1a
  • BGB §492 Abs.5
  • BGB §492 Abs.8
  • BGB §492 Abs.9
  • BGB §492a
  • BGB §492b Abs.1a
  • BGB §497a
  • BGB §498 Abs.1
  • BGB §500 Abs.2
  • BGB §501 Abs.1
  • BGB §504 Abs.1
  • BGB §504 Abs.2
  • BGB §505 Abs.2
  • BGB §505 Abs.3
  • BGB §505a
  • BGB §505b
  • BGB §511
  • BGB §655a Abs.2
  • BGB §655b
  • EGBGB Art.229 §71
  • KWG §18a
  • PAngV §17
  • UWG §3 Abs.3
  • VVG §157
  • VVG §213a

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 18.05.2026. Die Änderung tritt am 20.11.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Verbraucherdarlehen Widerrufsrecht Kreditwürdigkeitsprüfung Darlehensvermittlung BaFin-Aufsicht Buy-Now-Pay-Later Werberecht/PAngV Datenschutz/Scoring
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