Notfallverfahren im Binnenmarkt: Änderungen am EMVG und Funkanlagengesetz; befristete Bauüberhang-Förderung
Notfallverfahren im EMVG und Funkanlagengesetz gelten bei einem Binnenmarkt-Notfall und führen eine befristete Konformitätsvermutung auf Basis von EU-benannten Normen ein, mit praktischer Wirkung für krisenrelevante Geräte und Funkanlagen. Notifizierte Stellen und die BNetzA erhalten Priorität bei Prüf- und Aufsichtstätigkeiten; die BNetzA kann in Ausnahmefällen Genehmigungen ohne notifizierte Stelle erteilen, das CE-Kennzeichen kann verboten werden und Bußgelder sind vorgesehen.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Produktsicherheitsrecht/Marktüberwachung
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 6
Zusammenfassung
Das Gesetz führt Notfallverfahren in EMVG und FuAG ein, die bei einem Binnenmarkt-Notfall gelten. Es schafft eine befristete Konformitätsvermutung auf Basis EU-benannter Normen, priorisiert Prüf- und Aufsichtstätigkeiten und ermöglicht Ausnahmegenehmigungen ohne notifizierte Stelle bei CE-Verbot und Hinweispflicht, flankiert von Bußgeldern. Zusätzlich wird eine befristete Förderöffnung zur Aktivierung des Bauüberhangs für EH55/EG55 bis 31.12.2026 eingeführt.
Kernpunkte der Änderung
Notfallmodus: Anwendung und Dauer
Hohe AuswirkungAnwendung nur bei Kommissionsakt und für als krisenrelevant eingestufte Geräte/Funkanlagen; Geltung strikt auf die aktivierte Notfalldauer befristet.
- Hersteller
- Importeure
- Händler
- Bundesnetzagentur
Konformitätsvermutung im Notfall
Hohe AuswirkungÜbereinstimmung mit von der Kommission benannten Normen begründet widerlegliche Konformität; nach Notfallende entfällt; Bestandsschutz, sofern keine Gefahr.
- Hersteller
- Inverkehrbringer
- Bundesnetzagentur
Priorität für Prüfungen und Aufsicht
Mittlere AuswirkungNotifizierte Stellen priorisieren krisenrelevante Anträge ohne Mehrkosten; BNetzA fokussiert Marktaufsicht und unterstützt Behörden anderer Mitgliedstaaten.
- notifizierte Stellen
- Hersteller
- Bundesnetzagentur
- Marktüberwachungsbehörden
Genehmigung ohne notifizierte Stelle; CE-Verbot
Hohe AuswirkungBNetzA kann Genehmigung ohne notifizierte Stelle erteilen; CE-Kennzeichen verboten; Hinweis krisenrelevante Waren bei EU-Erstreckung; Bußgelder.
- Wirtschaftsakteure
- Hersteller
- Bundesnetzagentur
- Marktüberwachungsbehörden
Bauüberhang-Förderung befristet (EH55/EG55)
Mittlere AuswirkungKFN-Förderung für EH55/EG55 trotz Antrag nach Vertrag zulässig, wenn Beratung vor Vertrag dokumentiert; Regel endet am 31.12.2026.
- Fördernehmer
- Bauherren
- KfW
- Finanzvermittler
Betroffene Normen
- ABüFöG §1
- ABüFöG §2
- EMVG §4
- EMVG §21a
- EMVG §21b
- EMVG §21c
Fundstelle
Verkündet im BGBl I am 23.07.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
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