BGBl I Gesetz

KI-MIG: Marktüberwachung und Innovationsförderung für KI – Durchführung des EU AI Act (EU) 2024/1689

KI-MIG Durchführung des EU AI Act setzt die EU-KI-VO national um und bestimmt BNetzA, BaFin und weitere Stellen als Aufsichtsbehörden. Es etabliert bei der BNetzA eine unabhängige Dreier-Kammer, richtet ein Koordinierungszentrum und eine zentrale Beschwerdestelle ein, erweitert Aufsichtsrechte inklusive Remote-Zugriff sowie ein HR-KI-Register und regelt Innovation über Beratung, Sandboxes und Realtests. Ordnungswidrigkeiten, Verfahren und Zuständigkeiten werden festgelegt; flankierend werden HinSchG, SGB I und FinDAG angepasst.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Marktüberwachungsrecht/Produktsicherheitsrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
29

Zusammenfassung

Das KI-MIG setzt die EU-KI-VO national um: Es bestimmt BNetzA, BaFin und weitere Stellen als Aufsichtsbehörden, etabliert eine unabhängige KI-Kammer und zentrale Kontakt- sowie Beschwerdestrukturen. Es erweitert Aufsichtsrechte (inkl. Remote-Zugriff), schafft ein HR-KI-Register und regelt Innovation über Beratung, Sandboxes und Realtests. Ordnungswidrigkeiten, Verfahren und Zuständigkeiten werden festgelegt; flankierend werden HinSchG, SGB I und FinDAG angepasst.

Kernpunkte der Änderung

BNetzA/BaFin als KI-Aufsicht

Hohe Auswirkung

BNetzA ist zentrale Marktaufsicht. BaFin überwacht KI bei regulierten Finanztätigkeiten. Länder- und Medienaufsichten bleiben in ihren Bereichen zuständig.

Betrifft
  • KI-Anbieter
  • Betreiber
  • Finanzunternehmen
  • Mediendienste
  • Länderbehörden

Unabhängige KI-Kammer

Mittlere Auswirkung

Bei der BNetzA wird eine unabhängige Dreier-Kammer eingerichtet; jährlicher Bericht. Keine Prüfung behördlicher Einzelfallanordnungen nach Art. 5, 26 KI-VO.

Betrifft
  • Marktüberwachungsbehörden
  • KI-Anbieter
  • Betreiber

Zentrales Koordinations- und Beschwerdehub

Hohe Auswirkung

BNetzA betreibt Koordinierungszentrum, zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle; koordiniert Behörden, veröffentlicht Kontakte und leitet Eingaben weiter.

Betrifft
  • Unternehmen
  • Zivilgesellschaft
  • Behörden
  • Verbraucher

Notifizierung/Akkreditierung geregelt

Mittlere Auswirkung

Bestehende notifizierende Behörden erweitern Mandat. Für HR-KI nach Anhang III Nr. 1 zunächst BSI zuständig; DAkkS überwacht bestimmte Stellen.

Betrifft
  • Konformitätsbewertungsstellen
  • Anbieter
  • BSI
  • DAkkS

Erweiterte Aufsichtsrechte, Grundrechteingriff

Hohe Auswirkung

Aufsichtsbehörden dürfen Remote-Zugriffe nutzen; Betreten bei Gefahr möglich. Art. 13 GG eingeschränkt. Teilweise keine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln.

Betrifft
  • KI-Anbieter
  • Betreiber
  • Finanzunternehmen

Innovation: Beratung, Sandbox, Realtests

Hohe Auswirkung

BNetzA berät Behörden zur KI-Einstufung, fördert Wissen und betreibt mind. ein KI-Reallabor. Realtests sind zu genehmigen; Genehmigung nach 30 Tagen fingiert.

Betrifft
  • Öffentliche Stellen
  • KMU/Start-ups
  • Forschungseinrichtungen
  • Anbieter/Betreiber

Bußgelder und OWiG-Verfahren

Hohe Auswirkung

Neue Ordnungswidrigkeiten (u.a. Auskunfts- und GFA-Pflichten). Bußen bis 50.000 €. Zuständigkeit bei Aufsichtsbehörden; keine Bußen gegen öffentliche Stellen.

Betrifft
  • Anbieter
  • Betreiber
  • Konformitätsstellen
  • Öffentliche Stellen

Register für HR-KI (Anhang III Nr.2)

Mittlere Auswirkung

Nicht-öffentliches Register bei BNetzA. Anbieter und Bundesstellen müssen vor Einsatz registrieren; Zugriff für zuständige Behörden, keine Weitergabe an Dritte.

Betrifft
  • Anbieter
  • Bundesbehörden
  • Marktüberwachungsbehörden

Flankierende Gesetzesänderungen

Mittlere Auswirkung

HinSchG erfasst KI-VO-Verstöße. SGB I erkennt unmittelbare DP-Regeln der KI-VO an. FinDAG ordnet BaFin-Kosten der KI-Aufsicht zu und regelt Umlage.

Betrifft
  • Hinweisgeber
  • Sozialleistungsträger
  • Finanzunternehmen
  • BaFin

Betroffene Normen

  • GG Art.13
  • KI-MIG §2 Abs.1
  • KI-MIG §2 Abs.3
  • KI-MIG §2 Abs.5
  • KI-MIG §2 Abs.6
  • KI-MIG §2 Abs.8
  • KI-MIG §3 Abs.1
  • KI-MIG §3 Abs.2
  • KI-MIG §3 Abs.4
  • KI-MIG §4
  • KI-MIG §5
  • KI-MIG §6
  • KI-MIG §8
  • KI-MIG §11 Abs.2
  • KI-MIG §11 Abs.3
  • KI-MIG §11 Abs.7
  • KI-MIG §12
  • KI-MIG §13
  • KI-MIG §14 Abs.2
  • KI-MIG §15
  • KI-MIG §16
  • KI-MIG §17 Abs.1
  • KI-MIG §17 Abs.2
  • KI-MIG §20 Abs.1
  • KI-MIG §20 Abs.2
  • KI-MIG §20 Abs.3
  • KI-MIG §20 Abs.4
  • MPDG §45 Abs.5
  • SGB I §35 Abs.2 S.1

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 28.07.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

EU-AI-Act KI-Marktüberwachung Hochrisiko-KI Konformitätsbewertung Cybersicherheit Reallabore Bußgelder Behördenzuständigkeit
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