MDWG 2026: Digitalisierung der Migrationsverwaltung; Änderungen AZR-Gesetz, AZRG-DV, AufenthG, AufenthV, AsylbLG, BMG
Neuer §22a AZRG Auto-Datenübermittlung regelt, dass das AZR relevante Daten automatisiert an Behörden überträgt. Praxisfolgen sind automatischer Datenversand an Meldebehörden, Familienkassen und Auslandsvertretungen sowie eine Löschpflicht bei Nichtzuordnung.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 21
Zusammenfassung
Das Gesetz digitalisiert und harmonisiert die Datenverarbeitung im Ausländerzentralregister umfassend. Kern sind ein neuer automatisierter Datenpush (§22a AZRG), neue Datenspeicherungen (u. a. Vaterschafts-, Biometrie-, Integrations- und Justizdaten) und ausgeweitete Übermittlungen an Familienkassen und Sozialleistungsträger. Das Visumverfahren erhält erweiterte Datensätze und klarere Abrufregeln. AufenthG-Änderungen stärken Betroffene durch längere Suchfristen nach Jobverlust und ermöglichen die digitale Verpflichtungserklärung.
Kernpunkte der Änderung
Neuer §22a: Auto-Datenübermittlung
Hohe AuswirkungAZR sendet neu relevante Daten automatisch an Behörden (u. a. Meldebehörden, BA/Familienkasse, Auslandsvertretungen); Löschpflicht bei Nichtzuordnung.
- Ausländerbehörden
- Meldebehörden
- Bundesagentur für Arbeit
- Familienkassen
- deutsche Auslandsvertretungen
- Unionsbürger
- Drittstaatsangehörige
AZR-Daten zu Vaterschaftsanerkennung
Hohe AuswirkungSpeicherung/Übermittlung von Daten zu Mutter, Anerkennendem und Kind zur Zustimmung nach AufenthG; erleichterte Identifizierung per §10 Abs.3b.
- Ausländerbehörden
- Familienkassen
- Betroffene Elternteile
- Kinder
- BAMF-nahe Stellen
Biometrie: Erhebung, Nutzung, Löschung
Hohe AuswirkungAZR speichert Fingerabdrücke und Unterschrift für Chip-Dokumente; Nutzung v. ABH für Neuausstellung, Löschung 7/5 Jahre; Chip-Daten max. 10 Jahre.
- Drittstaatsangehörige
- Ausländerbehörden
- Dokumentenhersteller
Visadatei: Datensatz erweitert
Hohe AuswirkungErfassung von Fingerabdrücken, Foto und Antragsunterlagen bei nationalen Visa; präzisierte Abrufvoraussetzungen; Übergangsregel für Alt-Daten.
- deutsche Auslandsvertretungen
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
- Grenzbehörden
- Visumantragsteller
Familienkassen: erweiterter Datenzugriff
Hohe AuswirkungFamilienkassen erhalten auf Ersuchen AZR-Grund- und Statusdaten sowie Vaterschaftsdaten für Kindergeld/KiZ; teils automatisches Push durch §22a.
- Familienkassen
- Leistungsberechtigte
- Ausländerbehörden
Mitteilungen in Strafsachen im AZR
Hohe AuswirkungAZR speichert/übermittelt Justizmitteilungen für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Freizügigkeitsprüfung; automatisierte Weitergabe an ABH.
- Staatsanwaltschaften
- Gerichte
- Ausländerbehörden
- betroffene Ausländer
Sozialleistungsdaten ausgeweitet
Mittlere AuswirkungNeue AZR-Kategorie zu Leistungsbezug inkl. AsylbLG-Einschränkungen/-Ausschlüssen; erweiterte Übermittlungen an Jobcenter, Jugendämter, Sozialhilfeträger.
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- Jugendämter
- Sozialhilfeträger
- Leistungsbeziehende Ausländer
Jobverlust: längere Suchfristen
Hohe AuswirkungMindest-Geltungsdauer des Aufenthaltstitels nach Beschäftigungsende 6 Monate, bei Ausbeutung 9 Monate; Verlängerung der Suchfrist auf 6 Monate.
- drittstaatsangehörige Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Ausländerbehörden
Digitale Verpflichtungserklärung
Mittlere AuswirkungElektronische Abgabe möglich; Warnpflicht vor übereilter Abgabe; Vollstreckbarkeit klargestellt; AZR speichert Datum und Stelle der Erklärung.
- Verpflichtungsgeber
- Ausländerbehörden
- Sozialleistungsträger
Integrations- und EBT-Daten im AZR
Mittlere AuswirkungAZR speichert Teilnahme an Integrationskursen/berufsbezogener Sprachförderung und bestandenen Einbürgerungstest; definierte Empfängerkreise.
- Teilnehmende Ausländer
- BAMF
- Ausländerbehörden
- Staatsangehörigkeitsbehörden
Betroffene Normen
- AZRG-DV §9 Abs.6
- AZRG §2 Abs.2 Nr.9a
- AZRG §2 Abs.5
- AZRG §3 Abs.1 Nr.6a
- AZRG §3 Abs.1 Nr.9a
- AZRG §3 Abs.1 Nr.11
- AZRG §3 Abs.1 Nr.12
- AZRG §3 Abs.4 Nr.9
- AZRG §3 Abs.7
- AZRG §6 Abs.2 S.3 Nr.5b
- AZRG §6 Abs.2 S.3 Nr.6
- AZRG §10 Abs.3b
- AZRG §18a S.1 Nr.2
- AZRG §18b Nr.15
- AZRG §18e
- AZRG §22a
- AZRG §29
- AZRG §30 Abs.1
- AZRG §31 Abs.1
- AZRG §43
- BMG §23 Abs.5
Fundstelle
Verkündet im BGBl I am 28.07.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
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