BGBl I Gesetz

MDWG 2026: Digitalisierung der Migrationsverwaltung; Änderungen AZR-Gesetz, AZRG-DV, AufenthG, AufenthV, AsylbLG, BMG

Neuer §22a AZRG Auto-Datenübermittlung regelt, dass das AZR relevante Daten automatisiert an Behörden überträgt. Praxisfolgen sind automatischer Datenversand an Meldebehörden, Familienkassen und Auslandsvertretungen sowie eine Löschpflicht bei Nichtzuordnung.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
21

Zusammenfassung

Das Gesetz digitalisiert und harmonisiert die Datenverarbeitung im Ausländerzentralregister umfassend. Kern sind ein neuer automatisierter Datenpush (§22a AZRG), neue Datenspeicherungen (u. a. Vaterschafts-, Biometrie-, Integrations- und Justizdaten) und ausgeweitete Übermittlungen an Familienkassen und Sozialleistungsträger. Das Visumverfahren erhält erweiterte Datensätze und klarere Abrufregeln. AufenthG-Änderungen stärken Betroffene durch längere Suchfristen nach Jobverlust und ermöglichen die digitale Verpflichtungserklärung.

Kernpunkte der Änderung

Neuer §22a: Auto-Datenübermittlung

Hohe Auswirkung

AZR sendet neu relevante Daten automatisch an Behörden (u. a. Meldebehörden, BA/Familienkasse, Auslandsvertretungen); Löschpflicht bei Nichtzuordnung.

Betrifft
  • Ausländerbehörden
  • Meldebehörden
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Familienkassen
  • deutsche Auslandsvertretungen
  • Unionsbürger
  • Drittstaatsangehörige

AZR-Daten zu Vaterschaftsanerkennung

Hohe Auswirkung

Speicherung/Übermittlung von Daten zu Mutter, Anerkennendem und Kind zur Zustimmung nach AufenthG; erleichterte Identifizierung per §10 Abs.3b.

Betrifft
  • Ausländerbehörden
  • Familienkassen
  • Betroffene Elternteile
  • Kinder
  • BAMF-nahe Stellen

Biometrie: Erhebung, Nutzung, Löschung

Hohe Auswirkung

AZR speichert Fingerabdrücke und Unterschrift für Chip-Dokumente; Nutzung v. ABH für Neuausstellung, Löschung 7/5 Jahre; Chip-Daten max. 10 Jahre.

Betrifft
  • Drittstaatsangehörige
  • Ausländerbehörden
  • Dokumentenhersteller

Visadatei: Datensatz erweitert

Hohe Auswirkung

Erfassung von Fingerabdrücken, Foto und Antragsunterlagen bei nationalen Visa; präzisierte Abrufvoraussetzungen; Übergangsregel für Alt-Daten.

Betrifft
  • deutsche Auslandsvertretungen
  • Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
  • Grenzbehörden
  • Visumantragsteller

Familienkassen: erweiterter Datenzugriff

Hohe Auswirkung

Familienkassen erhalten auf Ersuchen AZR-Grund- und Statusdaten sowie Vaterschaftsdaten für Kindergeld/KiZ; teils automatisches Push durch §22a.

Betrifft
  • Familienkassen
  • Leistungsberechtigte
  • Ausländerbehörden

Mitteilungen in Strafsachen im AZR

Hohe Auswirkung

AZR speichert/übermittelt Justizmitteilungen für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Freizügigkeitsprüfung; automatisierte Weitergabe an ABH.

Betrifft
  • Staatsanwaltschaften
  • Gerichte
  • Ausländerbehörden
  • betroffene Ausländer

Sozialleistungsdaten ausgeweitet

Mittlere Auswirkung

Neue AZR-Kategorie zu Leistungsbezug inkl. AsylbLG-Einschränkungen/-Ausschlüssen; erweiterte Übermittlungen an Jobcenter, Jugendämter, Sozialhilfeträger.

Betrifft
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Jugendämter
  • Sozialhilfeträger
  • Leistungsbeziehende Ausländer

Jobverlust: längere Suchfristen

Hohe Auswirkung

Mindest-Geltungsdauer des Aufenthaltstitels nach Beschäftigungsende 6 Monate, bei Ausbeutung 9 Monate; Verlängerung der Suchfrist auf 6 Monate.

Betrifft
  • drittstaatsangehörige Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber
  • Ausländerbehörden

Digitale Verpflichtungserklärung

Mittlere Auswirkung

Elektronische Abgabe möglich; Warnpflicht vor übereilter Abgabe; Vollstreckbarkeit klargestellt; AZR speichert Datum und Stelle der Erklärung.

Betrifft
  • Verpflichtungsgeber
  • Ausländerbehörden
  • Sozialleistungsträger

Integrations- und EBT-Daten im AZR

Mittlere Auswirkung

AZR speichert Teilnahme an Integrationskursen/berufsbezogener Sprachförderung und bestandenen Einbürgerungstest; definierte Empfängerkreise.

Betrifft
  • Teilnehmende Ausländer
  • BAMF
  • Ausländerbehörden
  • Staatsangehörigkeitsbehörden

Betroffene Normen

  • AZRG-DV §9 Abs.6
  • AZRG §2 Abs.2 Nr.9a
  • AZRG §2 Abs.5
  • AZRG §3 Abs.1 Nr.6a
  • AZRG §3 Abs.1 Nr.9a
  • AZRG §3 Abs.1 Nr.11
  • AZRG §3 Abs.1 Nr.12
  • AZRG §3 Abs.4 Nr.9
  • AZRG §3 Abs.7
  • AZRG §6 Abs.2 S.3 Nr.5b
  • AZRG §6 Abs.2 S.3 Nr.6
  • AZRG §10 Abs.3b
  • AZRG §18a S.1 Nr.2
  • AZRG §18b Nr.15
  • AZRG §18e
  • AZRG §22a
  • AZRG §29
  • AZRG §30 Abs.1
  • AZRG §31 Abs.1
  • AZRG §43
  • BMG §23 Abs.5

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 28.07.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Ausländerzentralregister (AZR) Datenübermittlung/Automatisierung Biometrische Daten Aufenthaltsgesetz Visumverfahren Kindergeld/Familienkassen Integrationskurse/Einbürgerungstest Eurodac/SIS
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