Bürokratieabbaugesetz: Änderungen in GewO, MaBV, EnVKG u.a.; weniger Berichtspflichten und klare Fristen
Bürokratieabbaugesetz Genehmigungsfiktion GewO 3 Monate: Bleibt die Erlaubnisentscheidung 3 Monate aus, gilt sie als erteilt. Ausgenommen sind die Verfahren nach §31 Abs.1 und §34a Abs.1 GewO; die Regel betrifft Entscheidungen im Gewerberecht.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Geltungsbereich
- Bund
Zusammenfassung
Das Gesetz baut Bürokratie ab und strafft Pflichten in Gewerbe-, Energiekennzeichnungs- und Förderrecht. Genehmigungen gelten nach 3 Monaten als erteilt; Behörden erhalten gezielten Datenaustausch. EnVKG grenzt den Anwendungsbereich ein und schafft eine kurze Übergangsfrist für Schornsteinfeger. Im InvKG werden Mittel flexibler und Berichte seltener; MaBV verkürzt Aufbewahrungen.
Kernpunkte der Änderung
Genehmigungsfiktion nach 3 Monaten
Hohe AuswirkungBleibt die Erlaubnisentscheidung 3 Monate aus, gilt sie als erteilt; ausgenommen Verfahren nach §31 Abs.1 und §34a Abs.1 GewO.
- Gewerbetreibende
- Erlaubnisbehörden
Erweiterter Datenaustausch Gewerbe
Mittlere AuswirkungGewerbedaten dürfen an AML-, Kommunalabgaben- und Infektionsschutzbehörden übermittelt werden; GewAnzV regelt Datenausnahmen.
- Gewerbeämter
- Landesbehörden (Geldwäsche)
- Kommunalabgabenbehörden
- Gesundheitsämter
- Unternehmen
MaBV: Aufbewahrung 3 Jahre, Pflichten weg
Mittlere AuswirkungNachweise nur 3 Jahre vorzuhalten; einzelne Bußgeldtatbestände und Berichtspflichten entfallen bzw. werden angepasst.
- Immobilienmakler
- Wohnimmobilienverwalter
- Bauträger
- Aufsichtsbehörden
EnVKG: engerer Anwendungsbereich, Übergang
Mittlere AuswirkungGebrauchtware, Sicherheitskennungen und Militärprodukte ausgenommen; Schornsteinfeger können bis 23.08.2026 Ansprüche beim BAFA geltend machen.
- Hersteller
- Händler
- Bezirksschornsteinfeger
- BAFA
InvKG: Mittelübertrag & längere Abrechnung
Hohe AuswirkungLänder dürfen bis zu 10% in Folgeperioden übertragen; Ausgaben/Abrechnung bis 3 Jahre später; Berichte nur noch in ungeraden Jahren.
- Länder
- Projektträger
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Bundestag (Haushaltsausschuss)
Fundstelle
Verkündet im BGBl I am 23.07.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
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