BGBl I Gesetz

Bürokratieabbaugesetz: Änderungen in GewO, MaBV, EnVKG u.a.; weniger Berichtspflichten und klare Fristen

Bürokratieabbaugesetz Genehmigungsfiktion GewO 3 Monate: Bleibt die Erlaubnisentscheidung 3 Monate aus, gilt sie als erteilt. Ausgenommen sind die Verfahren nach §31 Abs.1 und §34a Abs.1 GewO; die Regel betrifft Entscheidungen im Gewerberecht.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Wirtschaftsverwaltungsrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Das Gesetz baut Bürokratie ab und strafft Pflichten in Gewerbe-, Energiekennzeichnungs- und Förderrecht. Genehmigungen gelten nach 3 Monaten als erteilt; Behörden erhalten gezielten Datenaustausch. EnVKG grenzt den Anwendungsbereich ein und schafft eine kurze Übergangsfrist für Schornsteinfeger. Im InvKG werden Mittel flexibler und Berichte seltener; MaBV verkürzt Aufbewahrungen.

Kernpunkte der Änderung

Genehmigungsfiktion nach 3 Monaten

Hohe Auswirkung

Bleibt die Erlaubnisentscheidung 3 Monate aus, gilt sie als erteilt; ausgenommen Verfahren nach §31 Abs.1 und §34a Abs.1 GewO.

Betrifft
  • Gewerbetreibende
  • Erlaubnisbehörden

Erweiterter Datenaustausch Gewerbe

Mittlere Auswirkung

Gewerbedaten dürfen an AML-, Kommunalabgaben- und Infektionsschutzbehörden übermittelt werden; GewAnzV regelt Datenausnahmen.

Betrifft
  • Gewerbeämter
  • Landesbehörden (Geldwäsche)
  • Kommunalabgabenbehörden
  • Gesundheitsämter
  • Unternehmen

MaBV: Aufbewahrung 3 Jahre, Pflichten weg

Mittlere Auswirkung

Nachweise nur 3 Jahre vorzuhalten; einzelne Bußgeldtatbestände und Berichtspflichten entfallen bzw. werden angepasst.

Betrifft
  • Immobilienmakler
  • Wohnimmobilienverwalter
  • Bauträger
  • Aufsichtsbehörden

EnVKG: engerer Anwendungsbereich, Übergang

Mittlere Auswirkung

Gebrauchtware, Sicherheitskennungen und Militärprodukte ausgenommen; Schornsteinfeger können bis 23.08.2026 Ansprüche beim BAFA geltend machen.

Betrifft
  • Hersteller
  • Händler
  • Bezirksschornsteinfeger
  • BAFA

InvKG: Mittelübertrag & längere Abrechnung

Hohe Auswirkung

Länder dürfen bis zu 10% in Folgeperioden übertragen; Ausgaben/Abrechnung bis 3 Jahre später; Berichte nur noch in ungeraden Jahren.

Betrifft
  • Länder
  • Projektträger
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Bundestag (Haushaltsausschuss)

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 23.07.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Bürokratieabbau Gewerbeordnung Energieverbrauchskennzeichnung Berichtspflichten Datenübermittlung Geldwäscheprävention Makler- und Bauträgerverordnung Fristenregelung
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