Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Russland ab 1. Januar 2027
Suspendierung DBA Deutschland-Russland: Das Abkommen wird zum 1. Januar 2027 vollständig und bis auf Weiteres suspendiert; seine Regelungen finden ab diesem Datum keine Anwendung. Grundlage ist eine Mitteilung per Verbalnote Ende Juni 2026 unter Bezug auf Art. 29 des Abkommens.
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht / Internationales Steuerrecht (Doppelbesteuerungsabkommen)
- Geltungsbereich
- Bund
Zusammenfassung
Deutschland setzt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland zum 1.1.2027 vollständig und bis auf Weiteres aus. Die Abkommensregelungen finden ab diesem Datum keine Anwendung mehr. Grundlage ist eine Mitteilung per Verbalnote Ende Juni 2026 unter Bezug auf Art. 29 des Abkommens.
Kernpunkte der Änderung
DBA Deutschland-Russland ab 1.1.2027 suspendiert
Hohe AuswirkungDas DBA wird ab 1.1.2027 vollständig und bis auf Weiteres suspendiert; seine Regelungen finden ab diesem Datum keine Anwendung.
- Steuerpflichtige mit Russland-Bezug
- Unternehmen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten DE-RU
- Steuerberater
- Finanzverwaltung
Fundstelle
Verkündet im BGBl II am 27.07.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
Schlagworte
Weitere Gesetzesänderungen im Steuerrecht
Alle Auswertungen im Steuerrecht Alle ausgewerteten Gesetzesänderungen