BGBl I Verordnung

72. Änderungsverordnung: RNAV(GNSS)-IFR-Verfahren für An-/Abflüge am Flughafen Frankfurt/Main; gültig ab 01.10.2026

RNAV(GNSS)-IFR-Verfahren Flughafen Frankfurt/Main stellen auf GNSS um und verbieten DME/DME; dadurch gilt RNAV 1 und ENROUTE-Transitions werden den gleichnamigen Verfahren zugeordnet. Fixe werden bereinigt, der Fix TUTOV samt Holding eingeführt und die CHA‑Holding angepasst; zahlreiche RNAV-Verfahren werden neu gefasst oder umbenannt. Die Änderungen gelten ab 01.10.2026; Betriebe und ATC müssen Unterlagen, Datenbanken und Schulungen rechtzeitig umstellen.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Luftverkehrsrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Die Verordnung stellt auf GNSS um, verbietet DME/DME und hebt §3 Abs.3 auf. Fixe werden bereinigt und TUTOV samt Holding eingeführt; CHA-Holding wird angepasst. Zahlreiche RNAV-Verfahren werden neu gefasst und umbenannt, inkl. DIXAT- und TUTOV-Transitions für Anflugrichtungen 07/25. Inkrafttreten ist der 1. Oktober 2026.

Kernpunkte der Änderung

GNSS-Pflicht; DME/DME verboten

Hohe Auswirkung

§3: GPS wird zu GNSS; RNAV 1 gilt. DME/DME-Sensor unzulässig. ENROUTE-Transitions an gleichnamige Verfahren aus Nr. 2/4; §3 Abs.3 aufgehoben.

Betrifft
  • Luftfahrtunternehmen
  • Piloten/Flugbesatzungen
  • Flugsicherung (ATC)
  • Avionik-Hersteller

Fixe bereinigt; TUTOV neu; Holdings

Mittlere Auswirkung

§1 Abs.3: ELVIH, EMGOD, IMCOM, PIPEP, RASVO gestrichen; neuer Fix TUTOV mit Koordinaten. Holding CHA angepasst; Holding TUTOV eingeführt.

Betrifft
  • Piloten/Flugbesatzungen
  • Flugverfahrensplaner
  • Flugsicherung (ATC)
  • Datenanbieter (AIP/Jeppesen)

Neue/umbenannte RNAV-Verfahren

Hohe Auswirkung

RNAV-Verfahren umfangreich umbenannt/neu (u. a. DIXAT 3C/2D, TUTOV 1A–1D). Kurs-, Höhen-, R/L-Vorgaben und Nummerierungen für Anflug 07/25 angepasst.

Betrifft
  • Luftfahrtunternehmen
  • Piloten/Flugbesatzungen
  • Flugsicherung (ATC)
  • Dispatcher/Flugplaner

Inkrafttreten 1.10.2026

Mittlere Auswirkung

Geltung ab 1.10.2026; Betriebe und ATC müssen Unterlagen, Datenbanken und Schulungen rechtzeitig auf die neuen Verfahren umstellen.

Betrifft
  • Luftfahrtunternehmen
  • Piloten/Flugbesatzungen
  • Flugsicherung (ATC)
  • Datenanbieter (AIP/Jeppesen)

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 25.03.2026. Die Änderung tritt am 01.10.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

RNAV GNSS IFR Flugverfahren Frankfurt am Main Anflug und Abflug Flugsicherung
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