Änderungsverordnung zur AgrarstatistikV 2026: Aussetzung einzelner Erhebungen, zusätzliche Öko-Merkmale; Inkrafttreten 1.1.2027
Änderungsverordnung zur AgrarstatistikV 2026 setzt Erhebungen zu Baumschulen und Zierpflanzen sowie bestimmte Obst- und Weinbau-Merkmale aus und differenziert mehrere Statistiken nach konventioneller bzw. ökologischer Wirtschaftsweise. Dadurch ändern sich Meldepflichten und die Auswertung der Agrarstatistiken; betroffen sind betroffene Betriebe. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Agrarrecht (Amtliche Statistik)
- Geltungsbereich
- Bund
Zusammenfassung
Die Verordnung setzt Erhebungen zu Baumschulen und Zierpflanzen sowie bestimmte Obst- und Weinbau-Merkmale aus. Zugleich werden mehrere Statistiken nach konventioneller bzw. ökologischer Wirtschaftsweise differenziert. Dadurch ändern sich Meldepflichten und die Auswertung der Agrarstatistiken. Inkrafttreten: 1. Januar 2027.
Kernpunkte der Änderung
Baumschulen & Zierpflanzen ausgesetzt
Mittlere AuswirkungDie Baumschul- und Zierpflanzenerhebungen werden ausgesetzt; betroffene Betriebe müssen vorerst keine Daten melden, Statistiklast sinkt.
- Baumschulbetriebe
- Zierpflanzenbetriebe
- Statistische Landesämter
- Destatis
Öko/konventionell getrennt erfassen
Hohe AuswirkungBei Rindern, Schafen, Schweinen, Ernte-/Qualitätserhebungen sowie Hühnerschlachtungen sind Angaben nach konventionell/ökologisch Pflicht; Grünland/Reben teils ausgenommen.
- Rinder-, Schaf-, Schweinehalter
- Öko-Betriebe
- Geflügelschlachtereien
- Statistische Landesämter
- Destatis
Obst-/Weinbau-Merkmale reduziert
Mittlere AuswirkungIn der Baumobstanbauerhebung entfallen Pflanzzeitpunkte, Baumzahlen (Äpfel/Birnen) und Birnensorten; bei Reben Mostgewicht/-güte ausgesetzt.
- Obstbaubetriebe (Äpfel/Birnen)
- Weinbaubetriebe
- Statistische Landesämter
- Destatis
Fundstelle
Verkündet im BGBl I am 14.08.2026. Die Änderung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
Schlagworte
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