BGBl I Verordnung

Änderungsverordnung zur AgrarstatistikV 2026: Aussetzung einzelner Erhebungen, zusätzliche Öko-Merkmale; Inkrafttreten 1.1.2027

Änderungsverordnung zur AgrarstatistikV 2026 setzt Erhebungen zu Baumschulen und Zierpflanzen sowie bestimmte Obst- und Weinbau-Merkmale aus und differenziert mehrere Statistiken nach konventioneller bzw. ökologischer Wirtschaftsweise. Dadurch ändern sich Meldepflichten und die Auswertung der Agrarstatistiken; betroffen sind betroffene Betriebe. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Agrarrecht (Amtliche Statistik)
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Die Verordnung setzt Erhebungen zu Baumschulen und Zierpflanzen sowie bestimmte Obst- und Weinbau-Merkmale aus. Zugleich werden mehrere Statistiken nach konventioneller bzw. ökologischer Wirtschaftsweise differenziert. Dadurch ändern sich Meldepflichten und die Auswertung der Agrarstatistiken. Inkrafttreten: 1. Januar 2027.

Kernpunkte der Änderung

Baumschulen & Zierpflanzen ausgesetzt

Mittlere Auswirkung

Die Baumschul- und Zierpflanzenerhebungen werden ausgesetzt; betroffene Betriebe müssen vorerst keine Daten melden, Statistiklast sinkt.

Betrifft
  • Baumschulbetriebe
  • Zierpflanzenbetriebe
  • Statistische Landesämter
  • Destatis

Öko/konventionell getrennt erfassen

Hohe Auswirkung

Bei Rindern, Schafen, Schweinen, Ernte-/Qualitätserhebungen sowie Hühnerschlachtungen sind Angaben nach konventionell/ökologisch Pflicht; Grünland/Reben teils ausgenommen.

Betrifft
  • Rinder-, Schaf-, Schweinehalter
  • Öko-Betriebe
  • Geflügelschlachtereien
  • Statistische Landesämter
  • Destatis

Obst-/Weinbau-Merkmale reduziert

Mittlere Auswirkung

In der Baumobstanbauerhebung entfallen Pflanzzeitpunkte, Baumzahlen (Äpfel/Birnen) und Birnensorten; bei Reben Mostgewicht/-güte ausgesetzt.

Betrifft
  • Obstbaubetriebe (Äpfel/Birnen)
  • Weinbaubetriebe
  • Statistische Landesämter
  • Destatis

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 14.08.2026. Die Änderung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Agrarstatistik Amtliche Statistik Ökologische Wirtschaftsweise Ernteerhebung Viehbestände Baumobst und Baumschulen Geflügelschlachtung EU-Rechtsumsetzung
Ein Rechtsgebiet gratis dauerhaft, ohne Zahlungsdaten Jetzt gratis überwachen