BGBl I Verordnung

Gleichstellung: Prüfungszeugnisse der Glasfachschule NRW den Gesellen-/Abschlussprüfungen im Glaser- und Glasveredlerhandwerk gleich (2026–2034)

Prüfungszeugnisse der Glasfachschule NRW gleichgestellt: Die Verordnung stellt diese Zeugnisse den Gesellen-/Abschlussprüfungen in den Berufen Glaser und Glasveredler gleich. Die Gleichstellung gilt nur für die in der Verordnung genannten Fachrichtungen und für den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2034; der Bundesrat hat zugestimmt.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Berufsbildungsrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
1

Zusammenfassung

Die Verordnung stellt Prüfungszeugnisse der Glasfachschule NRW den Gesellen-/Abschlussprüfungen in den Berufen Glaser und Glasveredler gleich. Die Gleichstellung gilt nur für die in der Verordnung genannten Fachrichtungen und den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2034. Inkrafttreten ist am 01.10.2026, Außerkrafttreten am 30.09.2034. Der Bundesrat hat zugestimmt.

Kernpunkte der Änderung

Gleichstellung: Zeugnisse der Glasfachschule NRW

Mittlere Auswirkung

Zeugnisse der Glasfachschule NRW sind vom 01.10.2026 bis 30.09.2034 Gesellen- bzw. Abschlusszeugnissen für Glaser und Glasveredler gleichgestellt.

Betrifft
  • Absolventinnen und Absolventen der Glasfachschule NRW
  • Handwerkskammern
  • Betriebe im Glaser- und Glasveredlerhandwerk

Betroffene Normen

  • BBiG §50 Abs.1

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 13.05.2026. Die Änderung tritt am 01.10.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Berufsbildungsrecht Handwerksordnung BBiG Anerkennung beruflicher Abschlüsse Glaser Glasveredler Rheinbach
Ein Rechtsgebiet gratis dauerhaft, ohne Zahlungsdaten Jetzt gratis überwachen