BGBl I Bekanntmachung

Neufassung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) 2026 – Zulassung, Abgabe, Überwachung und EU-VO 2019/6

Neufassung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) 2026 bündelt EU-Vorgaben und nationale Spezialregeln und hat praktische Folgen für Zulassung, Abgabe und Überwachung. Kernelemente sind Freistellungen für bestimmte Heimtiermittel, strenge Regulierung autogener Impfstoffe sowie Versand- und Abgabebeschränkungen für verschreibungspflichtige Mittel. Betroffen sind insbesondere Behörden und Tierärztinnen/Tierärzte.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Tierarzneimittelrecht
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
30

Zusammenfassung

Die Neufassung des TAMG bündelt EU-Vorgaben und nationale Spezialregeln. Kernelemente sind eine Freistellung für bestimmte Heimtiermittel, strenge Regulierung autogener Impfstoffe, Versandbeschränkungen für verschreibungspflichtige Mittel sowie ein umfassendes Antibiotika-Reduktionssystem mit Melde- und Maßnahmenpflichten. Veterinärmedizintechnische Produkte werden zulassungspflichtig behandelt, Packungsbeilagen müssen in Papierform vorliegen. Ab 2027 wechseln Meldungen und Kennzahlen zur Antibiotikanutzung auf eine jährliche Systematik.

Kernpunkte der Änderung

Freistellung für Heimtiermittel

Mittlere Auswirkung

Behörde kann bestimmte Heimtierarzneien zulassungsfrei stellen; Freistellung fixiert Tierart, Indikation, Dosierung u. Packung; Widerruf bei PV-Risiken.

Betrifft
  • Hersteller
  • Zulassungsinhaber
  • Einzelhändler
  • zuständige Bundesoberbehörde

Papier-Pflicht für Packungsbeilagen

Mittlere Auswirkung

Packungsbeilagen sind im Geltungsbereich stets in Papierform bereitzustellen; rein digitale Lösungen genügen nicht.

Betrifft
  • Zulassungsinhaber
  • Apotheken
  • Tierhalter

Klinische Prüfungen: Genehmigungspflicht

Hohe Auswirkung

Klinische/Rückstandsprüfungen bedürfen Genehmigung; 60-Tage-Fiktion, ausgenommen Biotech/GM etc.; Wartezeitauflagen bei LM-Tieren.

Betrifft
  • Antragsteller
  • Prüfeinrichtungen
  • zuständige Bundesoberbehörde
  • Tierhalter LM-Tiere

Registrierung Homöopathika

Geringe Auswirkung

Homöopathische VMP werden unbefristet registriert; klare Kennzeichnung/Beilage; freiwillige Zusatzangaben zulässig, keine Werbung.

Betrifft
  • Hersteller
  • Zulassungs-/Registrierungsinhaber
  • Apotheken

Autogene Impfstoffe streng reguliert

Hohe Auswirkung

Autogene Impfstoffe sind stets Rx; Importverbot; Herstellung nur mit Erlaubnis; Abgabe nur an anfordernde Tierärztinnen/Tierärzte; besondere Kennzeichnung.

Betrifft
  • Hersteller
  • Tierärzte
  • zuständige Behörden

Wartezeit u. Anzeige für Autogene

Mittlere Auswirkung

Vets setzen Wartezeit unter Beachtung MRL/Empfehlung fest; Hersteller/Vets melden jährlich Erreger, Mengen, Chargen an die Behörden.

Betrifft
  • Tierärzte
  • Hersteller
  • zuständige Behörden
  • Tierhalter LM-Tiere

Versand von Rx-VMP begrenzt

Hohe Auswirkung

Versandverbot mit Ausnahmen: Apotheken für Nicht-LM-Tiere (mit Erlaubnis); Tierärzte im Einzelfall; strenge Transport-/Temperatur- und Tracking-Pflichten.

Betrifft
  • Apotheken
  • Tierärzte
  • Transportdienstleister
  • Tierhalter

Vet-Med-Produkte zulassungspflichtig

Hohe Auswirkung

Bestimmte veterinärmedizintechnische Produkte und VMP außerhalb EU-VO bedürfen Zulassung; Kennzeichnung/Beilage wie VMP; Rx-Einstufung möglich.

Betrifft
  • Hersteller
  • Veterinärmedizintechnik-Anbieter
  • zuständige Bundesoberbehörde

Abgabemeldungen Antibiotika

Mittlere Auswirkung

Hersteller/Großhändler melden jährlich Art und Menge abgegebener AB-VMP; VO kann Zulassungsnummer und regionale Aufschlüsselung vorgeben.

Betrifft
  • Hersteller
  • Großhändler
  • zuständige Bundesoberbehörde

Antibiotika-Reduktion mit Kennzahlen

Hohe Auswirkung

Tierhalter melden Bestände; Tierärzte AB-Anwendung; Behörde ermittelt Therapiehäufigkeit/Kennzahlen; bei Überschreitung Prüf- und Maßnahmenplanpflicht.

Betrifft
  • Tierhalter Nutztiere
  • Tierärzte
  • zuständige Behörden

Umstellung auf Jahresmeldungen 2027

Mittlere Auswirkung

Ab 1.1.2027 erfolgen Mitteilungen und die Ermittlung der Therapiehäufigkeit jährlich (neue Fristen/Berechnung); halbjährliche Systematik entfällt.

Betrifft
  • Tierhalter Nutztiere
  • Tierärzte
  • zuständige Behörden

Strenge Markt- und Anwendungsverbote

Hohe Auswirkung

Bereitstellen ohne Zulassung/Registrierung/Freistellung verboten; Täuschung/abgelaufene VMP untersagt; bestimmte Stoffe bei LM-Tieren verboten.

Betrifft
  • Hersteller
  • Händler
  • Tierärzte
  • Tierhalter

Kategorisierung u. Dispensierrecht

Mittlere Auswirkung

Rx-Mittel stets apothekenpflichtig; freigestellte/nicht zulassungspflichtige i.d.R. freiverkäuflich; Autogene ausgenommen; tierärztl. Dispensierrecht präzisiert.

Betrifft
  • Apotheken
  • Tierärzte
  • Einzelhändler

Betroffene Normen

  • TAMG §4
  • TAMG §5
  • TAMG §6
  • TAMG §8
  • TAMG §10
  • TAMG §13
  • TAMG §22
  • TAMG §24
  • TAMG §26
  • TAMG §35a
  • TAMG §35b
  • TAMG §35c
  • TAMG §35d
  • TAMG §35e
  • TAMG §35f
  • TAMG §35g
  • TAMG §37
  • TAMG §38
  • TAMG §39
  • TAMG §40
  • TAMG §41
  • TAMG §43
  • TAMG §44
  • TAMG §44a
  • TAMG §45 Abs.6
  • TAMG §45 Abs.7
  • TAMG §55
  • TAMG §56
  • TAMG §57
  • TAMG §58

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 01.06.2026. Die Änderung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Tierarzneimittel Zulassung Pharmakovigilanz Verschreibungspflicht Kennzeichnung und Packungsbeilage Antibiotikaresistenzen Herstellung und Großhandel
Ein Rechtsgebiet gratis dauerhaft, ohne Zahlungsdaten Jetzt gratis überwachen