IFR-Flugverfahren für An- und Abflüge am Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder (Ablösung 226. DVO zur LuftVO), ab 21.01.2027
IFR-Flugverfahren Allendorf/Eder Ablösung 226. DVO zur LuftVO führen verbindliche RNP-Anflüge und RNAV 1-Abflüge am Verkehrslandeplatz ein und setzen technische Anforderungen. BARO‑VNAV ist unter −15 °C unzulässig; GNSS ist erforderlich; Abflüge verlangen hohe Steiggradienten sowie Funk- und Transponderpflicht. Die alte DVO gilt bis 20.01.2027; die neue Verordnung tritt am 21.01.2027 in Kraft.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Luftverkehrsrecht
- Geltungsbereich
- Bund
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue RNP-Anflüge und RNAV 1-Abflüge für Allendorf/Eder fest, mit verbindlichen Verfahren und technischen Anforderungen. BARO‑VNAV ist unter −15 °C untersagt, GNSS ist erforderlich. Abflüge verlangen hohe Steiggradienten und Funk-/Transponderpflicht. Die alte DVO gilt bis 20.01.2027; die neue tritt am 21.01.2027 in Kraft.
Kernpunkte der Änderung
Neue RNP-Anflüge Landebahn 29
Hohe AuswirkungRNP APCH (LNAV, LNAV/VNAV, LPV) via ALEXU/OHMAR verbindlich; Path Terminator bindet; BARO‑VNAV < -15 °C unzulässig; GNSS nötig; ggf. Sondergenehmigung.
- Luftfahrzeugführer IFR
- Betreiber IFR-Luftfahrzeuge
- Flugverkehrskontrollstelle (ATC)
RNAV 1-Abflüge mit Gradienten
Hohe AuswirkungRNAV (GNSS)-Abflüge eingeführt; RNAV 1 verpflichtend, DME/DME unzulässig; Steiggradienten 8,8%/9,7% und Verfahren je Startbahn; Transponder- und Funkpflicht.
- Luftfahrzeugführer IFR
- Betreiber IFR-Luftfahrzeuge
- Flugverkehrskontrollstelle (ATC)
Ablösung alte DVO, Stichtage
Mittlere AuswirkungAlte DVO (2005, zuletzt 2025 geändert) tritt zum 20.01.2027 außer Kraft; neue Verfahren gelten ab 21.01.2027 verbindlich.
- Luftfahrzeugführer IFR
- Flugplatz Allendorf/Eder
- Flugverkehrskontrollstelle (ATC)
Fundstelle
Verkündet im BGBl I am 28.08.2026. Die Änderung tritt am 21.01.2027 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
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