BGBl I Verordnung

Gleichstellung der Hiberniaschule-Herne-Abschlusszeugnisse mit Gesellenprüfungen im Handwerk (GlPrZHerneV 2026)

Gleichstellung Hiberniaschule-Herne Abschlusszeugnisse 2026: Zeugnisse der Hiberniaschule Herne für Damenschneider/in (Maßschneider Schwerpunkt Damen) und Tischler/in gelten als Gesellenprüfungen im Handwerk. Die Gleichstellung gilt vom 1.10.2026 bis 30.9.2034.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Handwerksrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Die Verordnung stellt zwei Prüfungszeugnisse der Hiberniaschule Herne den Gesellenprüfungen im Handwerk gleich. Betroffen sind Damenschneider/in (Maßschneider Schwerpunkt Damen) und Tischler/in. Die Gleichstellung gilt vom 1.10.2026 bis 30.9.2034.

Kernpunkte der Änderung

Gleichstellung Hibernia-Zeugnisse (2026–2034)

Mittlere Auswirkung

Zeugnisse der Hiberniaschule (Damenschneider/in, Tischler/in) gelten als Gesellenprüfung; wirksam 1.10.2026–30.9.2034; volle Gesellenrechte.

Betrifft
  • Absolventen der Hiberniaschule Herne
  • Handwerkskammern
  • Handwerksbetriebe

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 16.07.2026. Die Änderung tritt am 01.10.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Handwerksordnung Gesellenprüfung Gleichstellung Berufsbildung Anerkennung von Prüfungszeugnissen Hiberniaschule Herne Maßschneider Tischler befristete Regelung 2026–2034
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