Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung: neue Tötungsmethoden und Kopffüßer-Regelungen (BGBl. I 2025 Nr. 238)
Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung Anlage 2 erweitert die zulässigen Tötungsmethoden, darunter Hypothermischer Schock bei Zebrafischen unter spezifischen Temperatur- und Längenvorgaben (Anm. 17), und verlangt eine artspezifische Todesbestätigung. Verweise in §§ 33 und 36 sind an § 34/§ 37 harmonisiert; Inkraft: 1.1.2026/4.12.2026.
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht / Tierschutzrecht (Tierversuchsrecht)
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 10
Zusammenfassung
Anlage 2 wird präzisiert/erweitert (u. a. Hypothermieschock bei Zebrafischen) und verlangt Todesbestätigung. Verweise in §§ 33, 36 auf § 34/§ 37 harmonisiert. Inkraft: 1.1.2026/4.12.2026.
Kernpunkte der Änderung
Neue Tötungsmethoden in Anlage 2
Hohe AuswirkungAnlage 2 erweitert: Spalte Kopffüßer; Hypothermischer Schock bei Zebrafischen unter strengen Temp.-/Längen-Vorgaben (Anm. 17) zulässig.
- Versuchstierhaltungen
- Zebrafisch-Labore
- Tierschutzbeauftragte
- zuständige Behörden
Pflicht zur Todesbestätigung
Hohe AuswirkungTötung ist durch artspezifische Bestätigung abzuschließen: Kreislaufstillstand, Gehirnzerstörung, Genicktrennung, Entbluten oder Totenstarre.
- Versuchstierhaltungen
- durchführendes Personal
- Tierschutzbeauftragte
- Aufsichtsbehörden
Klarstellung Genehmigung/Anzeige
Mittlere AuswirkungVerweise in §§ 33 und 36 angepasst: Zulässigkeit, wenn nach § 34 genehmigt oder nach § 34 Abs. 2/3 angezeigt und von der Behörde nicht beanstandet.
- Einrichtungen/Projektleitende
- zuständige Behörden
Betroffene Normen
- § 26 Abs. 2 S. 1
- § 33 Abs. 2 S. 2
- § 34 Abs. 1–3
- § 36 Abs. 7 Nr. 2
- § 37 Abs. 2
- Anlage 2 Nr. 1
- Anlage 2 Nr. 2
- Anlage 2 Anm. 17
- Art. 2 (Bekanntmachung)
- Art. 3 (Inkrafttreten)
Fundstelle
Verkündet im BGBl I am 15.10.2025. Die Änderung tritt am 04.12.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
Schlagworte
Weitere Gesetzesänderungen im Verwaltungsrecht
Alle Auswertungen im Verwaltungsrecht Alle ausgewerteten Gesetzesänderungen