BGBl I Änderungsverordnung

Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung: neue Tötungsmethoden und Kopffüßer-Regelungen (BGBl. I 2025 Nr. 238)

Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung Anlage 2 erweitert die zulässigen Tötungsmethoden, darunter Hypothermischer Schock bei Zebrafischen unter spezifischen Temperatur- und Längenvorgaben (Anm. 17), und verlangt eine artspezifische Todesbestätigung. Verweise in §§ 33 und 36 sind an § 34/§ 37 harmonisiert; Inkraft: 1.1.2026/4.12.2026.

Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht / Tierschutzrecht (Tierversuchsrecht)
Geltungsbereich
Bund
Betroffene Normen
10

Zusammenfassung

Anlage 2 wird präzisiert/erweitert (u. a. Hypothermieschock bei Zebrafischen) und verlangt Todesbestätigung. Verweise in §§ 33, 36 auf § 34/§ 37 harmonisiert. Inkraft: 1.1.2026/4.12.2026.

Kernpunkte der Änderung

Neue Tötungsmethoden in Anlage 2

Hohe Auswirkung

Anlage 2 erweitert: Spalte Kopffüßer; Hypothermischer Schock bei Zebrafischen unter strengen Temp.-/Längen-Vorgaben (Anm. 17) zulässig.

Betrifft
  • Versuchstierhaltungen
  • Zebrafisch-Labore
  • Tierschutzbeauftragte
  • zuständige Behörden

Pflicht zur Todesbestätigung

Hohe Auswirkung

Tötung ist durch artspezifische Bestätigung abzuschließen: Kreislaufstillstand, Gehirnzerstörung, Genicktrennung, Entbluten oder Totenstarre.

Betrifft
  • Versuchstierhaltungen
  • durchführendes Personal
  • Tierschutzbeauftragte
  • Aufsichtsbehörden

Klarstellung Genehmigung/Anzeige

Mittlere Auswirkung

Verweise in §§ 33 und 36 angepasst: Zulässigkeit, wenn nach § 34 genehmigt oder nach § 34 Abs. 2/3 angezeigt und von der Behörde nicht beanstandet.

Betrifft
  • Einrichtungen/Projektleitende
  • zuständige Behörden

Betroffene Normen

  • § 26 Abs. 2 S. 1
  • § 33 Abs. 2 S. 2
  • § 34 Abs. 1–3
  • § 36 Abs. 7 Nr. 2
  • § 37 Abs. 2
  • Anlage 2 Nr. 1
  • Anlage 2 Nr. 2
  • Anlage 2 Anm. 17
  • Art. 2 (Bekanntmachung)
  • Art. 3 (Inkrafttreten)

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 15.10.2025. Die Änderung tritt am 04.12.2026 in Kraft. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Tierschutz Tierversuche Versuchstierverordnung Tötungsmethoden Kopffüßer Zebrafisch Genehmigung und Anzeige EU-Rechtsumsetzung
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