BGBl I Gesetz

Abweichung vom Anpassungsverfahren und Änderung des Abgeordnetengesetzes 2026 (Diäten und Anwesenheitserfassung)

Abweichung vom Anpassungsverfahren Abgeordnetengesetz 2026 setzt die Diäten und die fiktiven Bemessungsbeträge 2026 abweichend fest; die reguläre Indexierung läuft ab 1.7.2027 wieder an. Zudem wird §14 AbgG zur Anwesenheitserfassung sprachlich modernisiert und der Ältestenrat erhält eine Ermächtigung für Ausführungsbestimmungen; das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Rechtsgebiet
Verfassungsrecht / Parlamentsrecht
Geltungsbereich
Bund

Zusammenfassung

Das Gesetz setzt 2026 die Diäten sowie die fiktiven Bemessungsbeträge nach §35a und §35b AbgG abweichend fest und nimmt die reguläre Indexierung zum 1.7.2027 wieder auf. Zudem wird §14 AbgG zur Anwesenheitserfassung sprachlich modernisiert und der Ältestenrat erhält eine Ermächtigung für Ausführungsbestimmungen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Kernpunkte der Änderung

Diäten 2026 abweichend festgesetzt

Hohe Auswirkung

Diät im Aug 2026: 11.336,46 €, ab 1.9.2026: 11.833,47 €. Das reguläre Anpassungsverfahren läuft ab 1.7.2027 wieder, ausgehend von 11.833,47 €.

Betrifft
  • Mitglieder des Deutschen Bundestages
  • Bundestagsverwaltung

Fiktive Bemessungsbeträge 2026 neu

Mittlere Auswirkung

§35a: Aug 9.692,54 €, ab 1.9.2026 10.117,47 €. §35b: Aug 10.845,89 €, ab 1.9.2026 11.321,39 €. Reguläre Anpassung ab 1.7.2027 von diesen Basiswerten.

Betrifft
  • Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages
  • Bundestagsverwaltung

Anwesenheitserfassung in §14 modernisiert

Mittlere Auswirkung

Begriffe zur Anwesenheitsliste durch Erfassung ersetzt; Erfassung am Sitzungstag. Ältestenrat erlässt Ausführungsbestimmungen (neuer Abs.5).

Betrifft
  • Mitglieder des Deutschen Bundestages
  • Ältestenrat
  • Bundestagsverwaltung

Fundstelle

Verkündet im BGBl I am 22.07.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.

Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.

Schlagworte

Abgeordnetengesetz Diäten Entschädigung Anpassungsverfahren Bemessungsbetrag Anwesenheitserfassung Parlamentsrecht Bundesgesetzblatt
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