examensrelevante Gesetzesänderungen
Examensrelevante Gesetzesänderungen im Blick behalten
Für Examenskandidatinnen, Examenskandidaten und Rechtsreferendare, die den Stand ihrer Gesetzestexte kennen müssen.
- Relevanzwert 0 bis 100 je Verkündung
- Zuordnung über die amtliche FNA-Systematik
- 14 Tage Testzugang ohne Zahlungsdaten
Examensrelevante Gesetzesänderungen sind der Teil des Prüfungsstoffs, der sich zwischen Lernbeginn und Klausurtermin verschieben kann. Wer mit Skripten aus dem Vorjahr arbeitet, prüft im Zweifel eine Fassung, die nicht mehr gilt. JusBot wertet das Bundesgesetzblatt Teil I und II aus und meldet jede Verkündung im gewählten Rechtsgebiet mit Regelungsgehalt, betroffenen Normen, Inkrafttretensdatum und Link zur amtlichen Fundstelle.
Warum der Verkündungsstand im Referendariat zählt
In der Assessorklausur arbeiten Sie mit dem zugelassenen Gesetzestext. Ob eine Änderung bereits in Kraft ist, entscheidet über die Lösung.
- Verkündungsdatum und Inkrafttretensdatum werden getrennt ausgewiesen
- Übergangsvorschriften und Fristen stehen in der Zusammenfassung
- Die Fundstelle verlinkt direkt auf die amtliche Veröffentlichung
- Änderungen an Verfahrensrecht wie ZPO, StPO und VwGO werden dem jeweiligen Rechtsgebiet zugeordnet
Klare Abgrenzung zu Rechtsprechungsdiensten
Repetitorien und Zeitschriften decken die examensrelevante Rechtsprechung ab. JusBot deckt die andere Hälfte ab und ersetzt diese Angebote nicht.
- Enthalten: verkündetes Bundesrecht aus BGBl Teil I und Teil II
- Nicht enthalten: Entscheidungen von BGH, BVerfG, BAG und EuGH
- Nicht enthalten: Landesrecht, also auch nicht die Landespolizeigesetze
- Nicht enthalten: Gesetzentwürfe und das Gesetzgebungsverfahren
Häufige Fragen zu examensrelevante Gesetzesänderungen
Wie erkenne ich, ob eine Änderung für mein Examen überhaupt zählt?
Jede Meldung enthält den Relevanzwert von 0 bis 100 und die Liste der betroffenen Normen. Ob eine Norm in Ihrem Bundesland zum Pflichtstoff gehört, entscheidet Ihre Prüfungsordnung, das kann JusBot nicht beurteilen.
Bekomme ich für jede einzelne Verkündung eine Nachricht?
Sie können Sofortmeldungen erhalten oder einen Tagesüberblick, der alle Verkündungen eines Tages bündelt. Im Lernbetrieb ist der Tagesüberblick meist die ruhigere Variante.
Reicht der kostenlose Basiszugang für die Examensvorbereitung?
Für ein Rechtsgebiet ja. Wer Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht parallel beobachten will, braucht Pro für 99 € im Monat. Möglich ist auch, im Basiszugang das Gebiet zu wählen, in dem sich gerade am meisten bewegt.
Deckt JusBot auch das zweite Staatsexamen ab?
Die Quelle ist dieselbe. Für die Assessorklausuren sind vor allem Änderungen im Verfahrensrecht und im Kostenrecht interessant, die zuverlässig im Bundesgesetzblatt erscheinen. Aktenvortrag und Rechtsprechung bleiben außen vor.
Wie schnell nach einer Verkündung kommt die Meldung?
JusBot wertet neue Ausgaben des Bundesgesetzblatts automatisch aus und erzeugt die Meldung anschließend ohne manuellen Zwischenschritt. Maßgeblich bleibt immer die verlinkte amtliche Fundstelle.
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