Rechtsmonitoring für Hochschulen
Rechtsmonitoring für Hochschulen und juristische Lehre
Für Lehrstühle, Fachhochschulen, Repetitorien und Berufsschulen, deren Material dem Gesetzesstand folgen muss.
- Quelle ist ausschließlich BGBl I und II
- Team-Zugang für mehrere Nutzer
- Basiszugang für Studierende dauerhaft 0 €
Rechtsmonitoring für Hochschulen löst ein praktisches Problem der Lehre: Vorlesungsskripte, Fallsammlungen und Klausurlösungen veralten still, weil eine Verkündung im Bundesgesetzblatt niemandem auffällt. JusBot wertet BGBl Teil I und II aus, ordnet jede Verkündung über die FNA-Systematik einem Rechtsgebiet zu und liefert eine Zusammenfassung mit betroffenen Normen und Inkrafttretensdatum. Lehrende erkennen damit vor Semesterbeginn, welche Unterlagen überarbeitet werden müssen.
Lehrmaterial am Verkündungsstand halten
Der Aufwand liegt nicht im Überarbeiten, sondern im Bemerken. Genau diesen Schritt übernimmt die automatische Auswertung.
- Vor der Semesterplanung prüfen, welche Normen sich seit dem letzten Durchgang geändert haben
- Fallsammlungen und Musterlösungen gezielt auf betroffene Paragrafen durchsehen
- Übungsklausuren mit korrektem Stand der Vorschrift ausgeben
- Verweise in Skripten mit der amtlichen Fundstelle belegen
Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe
Auch in der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und Verwaltungsfachangestellten hängt der Unterricht am geltenden Recht. Änderungen im Kosten-, Gebühren- und Verfahrensrecht erscheinen zuverlässig im Bundesgesetzblatt.
- Kosten- und Gebührenrecht wie RVG, GKG und GNotKG im Blick behalten
- Fristen- und Verfahrensvorschriften für den Lernfeldunterricht aktuell halten
- Ein Zugang je Lehrkraft über den Team-Zugang für 399 € im Monat
Was Hochschulen zusätzlich brauchen
JusBot ist kein vollständiger Rechtsinformationsdienst. Für den Hochschulbetrieb selbst ist der Nutzen begrenzt, weil Hochschulrecht Landesrecht ist und nicht im Bundesgesetzblatt erscheint. Auch Rechtsprechung, Kommentarliteratur und Gesetzentwürfe deckt JusBot nicht ab.
Häufige Fragen zu Rechtsmonitoring für Hochschulen
Eignet sich das für die Verwaltung der Hochschule oder nur für die Lehre?
Primär für die Lehre. Die Hochschulverwaltung arbeitet überwiegend mit Landeshochschulgesetzen und Verordnungen der Länder, die JusBot nicht auswertet. Für bundesrechtliche Themen wie Arbeits-, Datenschutz- oder Vergaberecht ist es auch dort brauchbar.
Können mehrere Lehrende einen gemeinsamen Zugang nutzen?
Dafür gibt es den Team-Zugang für 399 € im Monat mit mehreren Nutzern. Einzelne Lehrende können auch den kostenlosen Basiszugang mit einem Rechtsgebiet nutzen.
Können wir Studierende auf JusBot hinweisen?
Ja. Der Basiszugang mit einem Rechtsgebiet kostet dauerhaft 0 € und verlangt keine Zahlungsdaten, das lässt sich ohne Beschaffungsvorgang empfehlen.
Gibt es einen Testzugang für Repetitorien?
Der Testzugang läuft 14 Tage und verlangt keine Zahlungsdaten. Er umfasst alle Rechtsgebiete, sodass sich der Umfang für mehrere Kurse realistisch beurteilen lässt.
Erhalten wir Hinweise auf geplante Reformen für die Lehrplanung?
Nein. JusBot meldet erst, wenn ein Gesetz oder eine Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Referentenentwürfe und Bundestagsdrucksachen werden nicht ausgewertet.
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