Gesetzesänderungen Arbeitsrecht überwachen

Gesetzesänderungen Arbeitsrecht überwachen

Für Personalabteilungen, die nicht erst im Januar-Rückblick erfahren, was sich geändert hat.

  • Amtliche Quelle: BGBl Teil I und II
  • Relevanzwert 0 bis 100 je Verkündung
  • Team-Zugang für mehrere Nutzer

Wer Gesetzesänderungen Arbeitsrecht überwachen will, arbeitet meist mit Jahresrückblicken und Fachnewslettern, also mit einer Quelle, die pro Jahr wenige Male erscheint. Zwischen diesen Terminen werden Vorschriften geändert, ohne dass es jemand bemerkt. JusBot wertet das Bundesgesetzblatt Teil I und II aus, ordnet jede Verkündung über die FNA-Systematik zu und meldet Änderungen im Arbeitsrecht mit Regelungsgehalt, betroffenen Normen, Fristen und Link zur amtlichen Fundstelle.

Was in der Personalarbeit konkret betroffen ist

Eine arbeitsrechtliche Änderung landet fast immer in einem Dokument, das jemand anpassen muss. Die Meldung nennt die betroffenen Normen, damit die Zuordnung schnell geht.

  • Arbeitsverträge und Nachweise nach dem Nachweisgesetz
  • Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen
  • Entgeltabrechnung und gesetzliche Mindestentgelte
  • Stellenausschreibungen und Entgelttransparenz
  • Betriebsvereinbarungen und Beteiligungsrechte

Von der Verkündung zur Umsetzung

JusBot trennt Verkündungsdatum und Inkrafttretensdatum und weist Fristen aus, soweit sie im verkündeten Text stehen. Damit lässt sich planen, statt auf den Stichtag zu reagieren.

  • Vorlauf bis zum Inkrafttreten sichtbar
  • Übergangsvorschriften benannt
  • Amtliche Fundstelle für die interne Abstimmung mit Recht und Betriebsrat

Wo Sie zusätzliche Quellen brauchen

Arbeitsrecht ist zu einem erheblichen Teil Richterrecht und Tarifrecht. Diese Teile deckt JusBot nicht ab.

  • Keine Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
  • Keine Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • Kein EU-Recht: Richtlinien wirken erst über das deutsche Umsetzungsgesetz
  • Keine Gesetzentwürfe und keine Koalitionsvorhaben

Häufige Fragen zu Gesetzesänderungen Arbeitsrecht überwachen

Wodurch unterscheidet sich das von einem Personal-Newsletter?

Ein Newsletter erscheint nach Redaktionsplan und trifft eine redaktionelle Auswahl. JusBot geht von der amtlichen Quelle aus und meldet jede Verkündung im gewählten Rechtsgebiet, sortiert nach Relevanzwert.

Erfassen Sie auch sozialversicherungsrechtliche Änderungen?

Ja, soweit sie als Bundesrecht im Bundesgesetzblatt verkündet werden, einschließlich der Verordnungen zu Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen.

Können Recht, Personal und Betriebsrat denselben Zugang nutzen?

Der Team-Zugang für 399 € im Monat ist für mehrere Nutzer gedacht. Betriebsräte können daneben den kostenlosen Basiszugang mit einem Rechtsgebiet nutzen.

Bekommen wir eine Handlungsempfehlung mitgeliefert?

Nein. JusBot liefert Regelungsgehalt, betroffene Normen, Fristen und Fundstelle. Was daraus für Ihre Verträge und Prozesse folgt, ist eine rechtliche Bewertung, die JusBot nicht vornimmt.

Lässt sich das mit unserem bestehenden Rechtskataster verbinden?

JusBot liefert den Anlass, also die gemeldete Änderung samt Fundstelle. Die Zuordnung zu Ihren dokumentierten Pflichten nehmen Sie in Ihrem Kataster vor.

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