Haager Apostille-Übereinkommen: DE-Einspruch gegen Vietnam, Inkrafttreten mit Republik Moldau, Hinweis zu Tschechien
Haager Apostille-Übereinkommen Einspruch gegen Vietnam: Wegen des deutschen Einspruchs gilt das HBÜ bilateral nicht; Apostillen aus Vietnam werden nicht anerkannt. Mit der Republik Moldau gilt das HBÜ seit dem 17.07.2026 bilateral; die Apostille ersetzt die Legalisation.
- Rechtsgebiet
- Völkerrecht / Internationales Privatrecht (Urkundenverkehr/Apostille)
- Geltungsbereich
- Bund
- Betroffene Normen
- 2
Zusammenfassung
Vietnam: Trotz globalem Inkrafttreten gilt das HBÜ wegen deutschen Einspruchs nicht im Verhältnis zu Deutschland. Mit der Republik Moldau gilt das HBÜ seit dem 17.07.2026; die Apostille ersetzt die Legalisation.
Kernpunkte der Änderung
Keine Apostille DE–Vietnam
Hohe AuswirkungDE widerspricht dem VN‑Beitritt (HBÜ Art.12 Abs.2); das HBÜ tritt bilateral nicht in Kraft. Apostille wird nicht anerkannt; Legalisation bleibt nötig.
- deutsche Behörden
- Notare
- Gerichte
- Unternehmen
- Privatpersonen mit Vietnam-Urkunden
Apostille DE–Republik Moldau gültig
Mittlere AuswirkungDE zieht Einspruch zurück; das HBÜ gilt seit 17.07.2026 bilateral mit der Republik Moldau. Apostille genügt, Legalisation entfällt.
- deutsche Behörden
- Notare
- Gerichte
- Unternehmen
- Privatpersonen mit moldauischen Urkunden
Betroffene Normen
- HBÜ Art.12 Abs.2
- HBÜ Art.12 Abs.3
Fundstelle
Verkündet im BGBl II am 29.07.2026. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Verkündungstext.
Diese Zusammenfassung wurde automatisiert aus dem amtlichen Verkündungstext erstellt. Sie ersetzt weder die Lektüre des Originals noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellt keine Rechtsberatung dar.
Schlagworte
Weitere Gesetzesänderungen im Völkerrecht
Alle Auswertungen im Völkerrecht Alle ausgewerteten Gesetzesänderungen