Gesetzesänderungen für Behörden

Gesetzesänderungen für Behörden und öffentliche Verwaltung

Verwaltungshandeln ist an Gesetz und Recht gebunden. Das setzt den aktuellen Stand voraus.

  • Amtliche Quelle: BGBl Teil I und II
  • Zuordnung nach der FNA-Systematik
  • Team-Zugang für mehrere Nutzer

Gesetzesänderungen für Behörden sind kein Informationsangebot, sondern Arbeitsgrundlage: Art. 20 Abs. 3 GG bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht, und maßgeblich ist die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung. JusBot wertet BGBl Teil I und II aus, ordnet jede Verkündung über die FNA-Systematik einem Rechtsgebiet zu und stellt eine Zusammenfassung mit Regelungsgehalt, betroffenen Normen, Fristen und Link zur amtlichen Fundstelle zu.

Zuschnitt auf Zuständigkeiten statt auf Ausgaben

Der amtliche Newsletter meldet, dass eine Ausgabe erschienen ist. Für die Verwaltung ist die Frage relevanter, ob die eigene Rechtsmaterie betroffen ist.

  • Zuordnung jeder Verkündung zu einem Rechtsgebiet nach FNA
  • Relevanzwert von 0 bis 100 zur Vorsortierung
  • Inkrafttretensdatum getrennt vom Verkündungsdatum
  • Amtliche Fundstelle als Beleg für den Vorgang
  • Tagesüberblick statt einzelner Sofortmeldungen wählbar

Auch für Kammern und Körperschaften

Kammern und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts überwachen Rechtsänderungen für ihre Mitglieder mit. Der Pro-Zugang erzeugt aus anonymisierten Profilen Kurzberichte, die sich als Grundlage für Mitgliederinformationen verwenden lassen.

Wesentliche Einschränkung: kein Landesrecht

Das ist für die Verwaltung der entscheidende Vorbehalt und sollte vor einer Beschaffung geklärt sein.

  • Kein Landesrecht: Landesgesetze und Rechtsverordnungen der Länder erscheinen in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder
  • Keine kommunalen Satzungen
  • Keine Verwaltungsvorschriften aus dem Gemeinsamen Ministerialblatt oder dem Bundesanzeiger
  • Keine Rechtsprechung und keine Gesetzentwürfe

Häufige Fragen zu Gesetzesänderungen für Behörden

Deckt JusBot das Recht unseres Bundeslandes ab?

Nein. Ausgewertet wird ausschließlich verkündetes Bundesrecht aus BGBl Teil I und II. Für Landesrecht bleiben die Gesetz- und Verordnungsblätter der Länder maßgeblich.

Worin liegt der Unterschied zum Aktualitätendienst auf gesetze-im-internet.de?

Der Aktualitätendienst listet Änderungen chronologisch auf. JusBot ordnet jede Verkündung einem Rechtsgebiet zu, bewertet sie mit einem Relevanzwert und fasst den Regelungsgehalt zusammen, sodass die Durchsicht entfällt.

Können mehrere Referate eigene Rechtsgebiete beobachten?

Der Team-Zugang für 399 € im Monat ist für mehrere Nutzer ausgelegt. Jeder Nutzer kann die für sein Referat relevanten Rechtsgebiete wählen.

Ist die Beschaffung ohne Vergabeverfahren möglich?

Das richtet sich nach Ihren internen Wertgrenzen und dem Vergaberecht, dazu kann JusBot keine Aussage treffen. Der Testzugang läuft 14 Tage ohne Zahlungsdaten und ohne Vertragsschluss.

Werden völkerrechtliche Vereinbarungen erfasst?

Ja. Bundesgesetzblatt Teil II enthält völkerrechtliche Vereinbarungen und wird vollständig mit ausgewertet.

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