Gesetzesänderungen für Vereine

Gesetzesänderungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen

Ein ehrenamtlicher Vorstand hat keine Rechtsabteilung. Die Verantwortung bleibt trotzdem.

  • Basiszugang dauerhaft 0 €
  • Amtliche Quelle: BGBl Teil I und II
  • Jede Meldung mit Link zur Fundstelle

Gesetzesänderungen für Vereine bemerkt ein ehrenamtlicher Vorstand meist erst, wenn das Registergericht oder das Finanzamt nachfragt. Dabei beschränkt § 31a BGB die Haftung unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. JusBot wertet das Bundesgesetzblatt Teil I und II aus und meldet Verkündungen im gewählten Rechtsgebiet mit betroffenen Normen, Fristen und Link zur amtlichen Fundstelle. Der Basiszugang mit einem Rechtsgebiet kostet dauerhaft 0 €.

Was für Vereine im Bundesgesetzblatt steht

Vereinsrecht ist Bundesrecht und erscheint damit zuverlässig in der amtlichen Quelle. Dasselbe gilt für die steuerlichen Grundlagen der Gemeinnützigkeit.

  • Vereinsrecht im BGB, insbesondere die Vorschriften zu Vorstand und Haftung
  • Gemeinnützigkeitsrecht in der Abgabenordnung
  • Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht
  • Arbeitsrecht, sobald der Verein Personal beschäftigt
  • Transparenzregister- und geldwäscherechtliche Pflichten

Ein Rechtsgebiet reicht oft aus

Für die meisten Vereine ist das eine Rechtsgebiet des Basiszugangs eine sinnvolle Wahl, weil sich Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht überschaubar entwickeln. Erst wenn ein Verein Personal beschäftigt oder wirtschaftlich tätig ist, lohnt der Blick auf weitere Gebiete.

Was JusBot einem Verein nicht abnimmt

Die Meldung ersetzt keine Beratung. Wichtige Informationsquellen für Vereine liegen außerdem außerhalb des Bundesgesetzblatts.

  • Keine Erlasse und Anwendungserlasse der Finanzverwaltung
  • Keine Rechtsprechung zu Vereins- und Gemeinnützigkeitsfragen
  • Kein Landesrecht, etwa bei Zuwendungs- und Förderrichtlinien
  • Keine Prüfung, ob Ihre Satzung noch zur geänderten Rechtslage passt

Häufige Fragen zu Gesetzesänderungen für Vereine

Kostet das für einen kleinen Verein wirklich nichts?

Der Basiszugang mit einem Rechtsgebiet kostet dauerhaft 0 € und verlangt keine Zahlungsdaten. Pro mit allen Rechtsgebieten kostet 99 € im Monat, was für die meisten Vereine nicht nötig ist.

Erfahre ich, ob unsere Satzung angepasst werden muss?

Nein. JusBot meldet die Rechtsänderung und benennt die betroffenen Normen. Ob Ihre Satzung Anpassungsbedarf hat, muss jemand prüfen, der die Satzung kennt.

Bekomme ich Hinweise auf geplante Reformen im Ehrenamtsrecht?

Nein. Gemeldet wird erst die Verkündung im Bundesgesetzblatt, nicht der Gesetzentwurf. Vorhaben, über die berichtet wird, tauchen also erst auf, wenn sie beschlossen und verkündet sind.

Welches Rechtsgebiet sollte ein Verein wählen?

In der Regel das Gebiet, dem Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht zugeordnet sind. Wer überwiegend Personalfragen hat, wählt stattdessen Arbeitsrecht.

Können mehrere Vorstandsmitglieder Meldungen erhalten?

Dafür ist der Team-Zugang für 399 € im Monat gedacht, was für die meisten Vereine unverhältnismäßig ist. Praktikabler ist, dass jedes Vorstandsmitglied einen eigenen kostenlosen Basiszugang einrichtet.

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