Gesetzesänderungen für Notare
Gesetzesänderungen für Notare
Die Fortbildungspflicht nach § 14 BNotO umfasst die Pflicht, sich über Rechtsänderungen zu unterrichten.
- Amtliche Quelle: BGBl Teil I und II
- Verkündung und Inkrafttreten getrennt
- Zuordnung nach der FNA-Systematik
Gesetzesänderungen für Notare wirken unmittelbar auf die Amtstätigkeit: Eine geänderte Formvorschrift oder eine neue Registerpflicht schlägt am Tag des Inkrafttretens auf jeden Entwurf durch. § 14 BNotO verpflichtet zur Fortbildung in dem für die Amtstätigkeit erforderlichen Umfang. JusBot wertet das Bundesgesetzblatt Teil I und II aus und meldet jede Verkündung im gewählten Rechtsgebiet mit betroffenen Normen, Fristen und Link zur amtlichen Fundstelle.
Normen mit direkter Wirkung auf die Amtstätigkeit
Für das Notariat zählt weniger die Menge der Meldungen als die Trennschärfe. Jede Meldung nennt die geänderten Vorschriften einzeln.
- BeurkG und BNotO für Form und Berufsrecht
- BGB, insbesondere Sachen-, Familien- und Erbrecht
- HGB, GmbHG und Registerrecht
- GNotKG für die Kostenberechnung
- GwG für die Pflichten nach dem Geldwäscherecht
Inkrafttreten sauber getrennt vom Verkündungsdatum
Für die Beurkundungspraxis ist entscheidend, ab wann eine geänderte Fassung anzuwenden ist. JusBot weist Verkündungsdatum und Inkrafttretensdatum getrennt aus und benennt Übergangsvorschriften, soweit sie im verkündeten Text enthalten sind.
Grenzen für das Notariat
Ein relevanter Teil der notariellen Praxis liegt außerhalb des Bundesgesetzblatts.
- Kein Landesrecht, also keine landesrechtlichen Ausführungsgesetze
- Keine Rechtsprechung, auch nicht die des BGH zu Beurkundungs- und Notarhaftungsfragen
- Keine Rundschreiben und Richtlinienempfehlungen der Notarkammern
- Keine Kommentarliteratur und keine Formularmuster
Häufige Fragen zu Gesetzesänderungen für Notare
Genügt JusBot zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 14 BNotO?
Nein, es ist ein Baustein. Die Pflicht umfasst auch die Kenntnis der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kammerhinweise, die JusBot nicht auswertet. Die laufende Auswertung des Bundesgesetzblatts deckt es vollständig ab.
Bekomme ich auch Änderungen am Grundbuch- und Registerverfahren gemeldet?
Ja, soweit sie als Bundesrecht im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das gilt für GBO, HGB, GmbHG und die zugehörigen Verordnungen.
Wie viele Meldungen sind realistisch?
Das hängt vom gewählten Rechtsgebiet ab. Der Relevanzwert von 0 bis 100 und der Tagesüberblick sorgen dafür, dass redaktionelle Folgeänderungen nicht wie Grundlagenreformen aussehen.
Lässt sich das für ein Notariat mit mehreren Berufsträgern nutzen?
Der Team-Zugang für 399 € im Monat erlaubt mehrere Nutzer. Für einen einzelnen Berufsträger genügt Pro für 99 € im Monat.
Werden internationale Abkommen erfasst?
Ja, Bundesgesetzblatt Teil II enthält völkerrechtliche Vereinbarungen und wird mit ausgewertet. Das ist für Beurkundungen mit Auslandsbezug gelegentlich relevant.
Weitere Themen
Gesetzesänderungen für Notare in unter 5 Minuten aufgesetzt
Ein Rechtsgebiet überwachen wir dauerhaft für 0 €. Rechtsgebiet wählen, Schwelle festlegen, fertig — ohne Zahlungsdaten.